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hydraulischer Abgleich, Heizungstechnik

Der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ entwickelt in enger Zusammenarbeit mit KfW und BAFA die Nachweisformulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs. In diesem Rahmen ist nun ein neues Formular für die KfW-Förderung von Nichtwohngebäuden erarbeitet worden.

Bestehende Formulare aktualisiert

Das neue Formular wurde für größere und komplexere Gebäude, z.B. mit mehreren Wärmeerzeugern, konzipiert. Außerdem werden die Bedarfe für Raumlufttechnik und Trinkwarmwasserversorgung bei der Berechnung der Leistung des Wärmeerzeugers berücksichtigt. Die Leistungsbeschreibung befindet sich wie gewohnt auf der Seite 2 des Formulars.

Zudem wurden die bestehenden Formulare an die technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung, die ab dem 17. April 2018 gelten, angepasst. Der hydraulische Abgleich im Anschluss an eine nachträgliche Maßnahme zur Wärmedämmung als Einzelmaßnahme kann ab sofort auch nach Verfahren A durchgeführt werden. Bisher galt Verfahren B, wenn mehr als 50 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsflächen wärmeschutztechnisch verbessert wurden.

Somit stehen jetzt drei Formulare zur Verfügung:

  • Einzelmaßnahmen (Verfahren A und B): Das bekannteste Formular wird für die KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen, das BAFA Marktanreizprogramm (MAP) und das BAFA Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) genutzt.
  • Verfahren B KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude): Dieses Formular wird von der KFW für die Förderung von Sanierung und Neubau zum Effizienzhaus in den EBS WG-Programmen 151 und 430 genutzt.
  • NEU! Verfahren B KfW-Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude): Dieses neue Formular kann ab jetzt für die KfW-Förderung von Sanierung und Neubau von großen Nichtwohngebäuden genutzt werden (EBS NWG-Programme 217/218, 220/219 und 276/277/278). Für diese Fälle gab es bisher kein Nachweisformular. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen im NWG kann das Formular Einzelmaßnahmen weiterhin genutzt werden.

Formulare Bestätigung hydraulischer Abgleich (für Fachhandwerker und Sachverständige)

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