In dieser Weiterbildung werden Ihnen die wesentlichen Fragen des Honorar- und Vertragsrechts in der TGA und insbesondere des Ingenieurvertragsrechts vermittelt. Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Planer und seinem Auftraggeber richten sich nach dem Werkvertragsrecht des BGB. Sie erfahren, wie ein Vertrag zustande kommt und worauf Sie dabei achten müssen.