Mit dem Mieterstromgesetz, das kurz nach dem Inkrafttreten des EEG 2017 beschlossen und in ebendieses integriert wurde, soll der Mieterstrom in den Mechanismus des EEG einbezogen werden. Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms beleuchtet die Umsetzungsmöglichkeiten dieses Modells.
Dieser Beitrag ist zuerst in GI Ausgabe 06/2017 erschienen.