Die rund 18 Millionen Wohngebäude in Deutschland bieten ein enormes Potenzial für Energieberatung und energetische Sanierung. Hinzu kommen zahlreiche Nichtwohngebäude und Anlagen von mittelständischen Unternehmen. Der Gesetzgeber hat daher zahlreiche Förderprogramme initiiert, mit denen die Energieeffizienz dieser Objekte optimiert werden soll.
+ Beratungen zum Energiespar-Contracting
++++ Diese Förderung ist zum 31.12.2018 ausgelaufen++++
Seit 01.01.2019 kann die Orientierungsberatung zum Contracting als sogenannter Contracting-Check als optionaler Beratungstatbestand in die Beratungsberichte der Programme „Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (EBK)" bzw. „Förderung von Energieberatungen im Mittelstand (EBM)" aufgenommen werden.
Kurzinfo
Das Förderprogramm „Beratungen zum Energiespar-Contracting“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt eine unabhängige und qualifizierte Contracting-Beratung. Dadurch sollen bestehende Energieeinsparpotenziale in den eigenen Immobilien und Liegenschaften analyisiert werden. Die Beratung wird von einem beim BAFA zugelassenen Experten (Projektentwickler) durchgeführt.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise),
- sich mehrheitlich in kommunalem Eigentum befindliche Unternehmen und Einrichtungen,
- gemeinnützige Organisationen,
- anerkannte Religionsgemeinschaften sowie
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission
Höhe und Gegenstand der Förderung
Je Antragsteller und Standort können eine Orientierungsberatung und entweder eine Umsetzungsberatung oder eine Ausschreibungsberatung gefördert werden.
1. Orientierungsberatung
- Erstanalyse der vorhandenen Immobilien, Liegenschaften oder Anlagen
- Entscheidungshilfe Contracting vs. Eigendurchführung
- Zuschuss: 80 % der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben (Nettoberaterhonorar), maximal 2.000 Euro
2. Umsetzungsberatung
Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung eines Energiespar-Contracting-Projekts
- Zuschuss für Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen, die sich mehrheitlich in kommunalem Eigentum befinden, gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften: 50 % der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben (Nettoberaterhonorar), maximal 12.500 Euro
- Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen: 30 % der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben (Nettoberaterhonorar), maximal 7.500 Euro
3. Ausschreibungsberatung
- Unterstützung bei der Ausschreibung für Contracting-Projekte, die keine Energiespar-Contracting-Projekte sind.
- Zuschuss: 30 % der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben (Nettoberaterhonorar), maximal 2.000 Euro
Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss Eigentümer der Immobilien und Liegenschaften sein.
- Die Energiekosten sollen mindestens 100.000 Euro jährlich (inkl. MwSt.) betragen.
- Der Projektentwickler muss vom BAFA als Berater zugelassen sein.
- Mit der Beratung darf nicht vor Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Laufzeit
Die Richtlinie ist am 31. Dezember 2018 geendet.
Kontakt & weiterführende Infos
BAFA-Webseite zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
Contracting-Beratung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 525 – Kältetechnik, Energieeffizienz Kommunen
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1005
Fax: 06196 908-1800
+ Energieeffizient bauen
Kurzinfo
Das Förderprogramm "Energieeffizient Bauen" dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Investitionen zur Errichtung und zum Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern.
Förderart
Darlehen
Antragsberechtigte
- Träger von Investitionsmaßnahmen an neuen selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen
- Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme
Höhe und Gegenstand der Förderung
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 15 % der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 40 / Passivhaus 40: 10 % der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus 55: 5 % der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit
Voraussetzungen
- Es muss sich um ein KfW-Effizienzhaus (vgl. Anlage) handeln.
- Mit der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens bis zur Bestätigung nach Durchführung ist ein Energieeffizienz-Experte zu beauftragen, welcher in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter gelistet sein muss.
Laufzeit
Die KfW hat die Mitteleinsatzfrist für abgerufene Darlehensmittel ab dem 16. November 2018 verlängert. Die jeweils abgerufenen Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden.
Kontakt & weiterführende Infos
KfW-Webseite "Energieeffizient Bauen"
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
+ Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
Kurzinfo
Die KfW Bankengruppe unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäude.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal zwei Wohneinheiten) oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
- Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal zwei Wohneinheiten)
- Ersterwerber Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme
Höhe und Gegenstand der Förderung
- Einzelnmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
- Heizungs- und/oder Lüftungspaket im „Anreizprogramm Energieeffizienz”: 15% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: 15 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: 17,5 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 17.500 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: 20 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 20.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: 25 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55: 30 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: 15 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
Voraussetzungen
- Der Bauantrag für das Wohngebäude muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden sein
- In das Sanierungsvorhaben muss ein Energieexperte eingebunden sein, der in der Sachverständigenliste des Bundes aufgeführt ist.
Laufzeit
Bis auf Widerruf.
Kontakt & weiterführende Infos
KfW-Webseite Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
+ Energieberatung Wohngebäude
Kurzinfo
Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ unterstützt das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050. Eigentümer von Wohngebäuden sollen durch eine qualifizierte Energieberatung die Energieeffizienz ihres Gebäudes kennenlernen und optimieren.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- Energieberater, die von der Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm zugelassen wurden ( Der Zuschuss wird zwar an den Energieberater gezahlt. Er ist aber verpflichtet, ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.)
- Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchsberechtigte
- Mieter und Pächter.
Höhe und Gegenstand der Förderung
- 60 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
-
maximal 1.100 Euro für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiteneinmalig maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen
Voraussetzungen
Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude muss bis zum 31. Januar 2002 gestellt oder erstattet worden sein. Die Gebäudehülle darf seitdem nicht zu mehr als 50 % verändert worden sein und das Gebäude muss überwiegend Wohnzwecken dienen.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Kontakt & weiterführende Infos
BAFA-Webseite Energieberatung Wohngebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 512 – Energieberatung für Wohngebäude, Energieberatung Mittelstand
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908 - 1880
Fax: 06196 908 - 1800
+ Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen
Kurzinfo
Das Förderprogramm "Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen" unterstützt kommunale Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe in der energetischen Sanierung ihrer Gebäude.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- Natürliche und juristische Personen, die als Energieberater tätig sind. ( Der Zuschuss wird zwar an den Energieberater gezahlt. Er ist aber verpflichtet, ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.)
Eine geförderte Energieberatung können in Anspruch nehmen:
- kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise),
- rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe,
- kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht,
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund,
- gemeinnützige Organisationsformen und anerkannte Religionsgemeinschaften, die Träger des Beratungsobjekts sind.
Höhe und Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden in Form eines Sanierungsfahrplans oder einer umfassenden Sanierung. Auch die Neubauberatung für Nichtwohngebäude ist Gegenstand der Förderung.
- bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000 Euro.
- 500 Euro für die Präsentation des Beratungsberichts in Entscheidungsgremien zusätzlich möglich.
Voraussetzungen
- Der Energieberater muss über die "erforderliche fachliche Kompetenz" verfügen. (Infos dazu finden sich auf der u.a. Website des BAFA)
- Das Nichtwohngebäude muss sich in Deutschland befinden.
- Das energetische Sanierungskonzept bzw. die Neubauberatung müssen sich jeweils auf ein einzelnes Nichtwohngebäude beziehen.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Kontakt & weiterführende Infos
BAFA-Webseite Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen
Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 525 – Kältetechnik, Energieeffizienz Kommunen
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1005
Fax: 06196 908-1440
+ Energieberatung im Mittelstand
Kurzinfo
Das Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" richtet sich an KMU und hilft ihnen, Energieeinsparpotenziale in Gebäuden und Anlagen zu analysieren und zu optimieren. Gleichzeitig sollen die KMU in ihrem Nutzerverhalten für energiesparende Maßnahmen sensibilisiert werden.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- Energieberater, die von der Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm zugelassen wurden ( Der Zuschuss wird zwar an den Energieberater gezahlt. Er ist aber verpflichtet, ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.)
Eine geförderte Energieberatung können in Anspruch nehmen:
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Höhe und Gegenstand der Förderung
- Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro: 80% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 6.000 Euro
- Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro: 80% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.200 Euro
Voraussetzungen
Die antragsberechtigten Unternehmen müssen der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Definition) entsprechen.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Kontakt & weiterführende Infos
BAFA-Webseite Energieberatung im Mittelstand
+ Energieffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen
Kurzinfo
Mit dem Förderprogramm "Energieffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen" unterstützt der Bund Städte, Gemeinden und Landkreise beim Aufbau eines Energie- und/oder Ressourceneffizienz-Netzwerks.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- Alle natürlichen und juristischen Personen, die als Netzwerkmanager fungieren.
Höhe und Gegenstand der Förderung
Die Zuwendung erhält der Netzwerkmanager, der den Zuschuss an das Netzwerk weiterleitet.
Gewinnungsphase
In der Gewinnungsphase sind alle Sachausgaben, die für die Gewinnung von Netzwerkteilnehmern notwendig und angemessen sind, förderfähig.
- Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 3.000 Euro pro Netzwerk-Projekt, wenn das Netzwerk sich nur auf einen Schwerpunkt – Energieeffizienz oder Ressourceneffizienz – bezieht.
- Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 6.000 Euro, wenn das Netzwerk als Energie- und Ressourceneffizienznetzwerk geplant wird
Netzwerkphase
Die Förderung der Netzwerkphase erfolgt unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung der Gewinnungsphase erfolgt ist.
Im ersten Förderjahr:
- bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 20.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer bei einem auf Energie oder Ressourcen beschränkten Netzwerk
- bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 30.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer bei einem Netzwerk mit Schwerpunkt auf Energie- und Ressourceneffizienz
In den Folgejahren:
- bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 10.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer bei einem auf Energie oder Ressourcen beschränkten Netzwerk bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben,maximal jedoch 15.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer bei einem Netzwerk mit Schwerpunkt auf Energie- und Ressourceneffizienz
Wenn alle Kommunen eines Landkreises an dem Netzwerkprojekt teilnehmen:
- maximal 360.000 Euro bei einem auf Energie- oder Ressourceneffizienz beschränkten Netzwerk
- maximal 540.000 Euro bei einem Netzwerk mit Schwerpunkt auf Energie- und Ressourceneffizienz
Voraussetzungen
Der Netzwerkmanager muss laut Bewilligungsbehörde über "ausreichende wirtschaftliche und zeitliche Ressourcen" verfügen, zuverlässig sein und Fachkompetenz zum Aufbau und Betrieb eines Energie- und/oder Ressourceneffizienz-Netzwerkes mitbringen.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2019
Kontakt & weiterführende Infos
BAFA-Webseite Energieffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen
+ Energieanalysen von öffentlichen Abwasseranlagen
Kurzinfo
Ziel des Förderprogramms "Energieanalysen von öffentlichen Abwasseranlagen" ist die gesteigerte Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen. Dafür können externe Energieberater hinzugezogen werden.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- alle natürlichen und juristischen Personen, die sich hinsichtlich der Anforderungen der Bewilligungsbehörde als antragsberechtigte Energieberater qualifizieren.
Höhe und Gegenstand der Förderung
Förderfähig ist die Energieanalyse für öffentliche Abwasseranlagen und die damit verbundenen Ausgaben für Beraterhonorare.
- bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 30.000 Euro.
Voraussetzungen
Die Energieanalyse:
- muss in Bezug auf Qualität und Umfang den Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 216 „Energiecheck und Energieanalyse – Instrumente zur Energieoptimierung von Abwasseranlagen“ entsprechen.
- muss sich über alle Anlagenteile erstrecken, die zum Betrieb der Abwasseranlage erforderlich sind.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022
Kontakt & weiterführende Infos
BAFA-Webseite Energieanalysen von öffentlichen Abwasseranlagen
+ Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Kurzinfo
Mit dem Förderprogramm "Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)" wird der Umstieg zu modernen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien unterstützt. Die Richtlinie stellt einen Zusatzbonus zum Marktanreizprogramm dar.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- Privatpersonen
- Angehörige der Freien Berufe
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
- Energiedienstleistungsunternehmen (als Contractoren)
Höhe und Gegenstand der Förderung
- 20% des im Rahmen der Marktanreizprogramms bewilligten Zuschusses (ohne Optimierungsbonus) für den Ersatz bzw. die solarthermische Modernisierung
- einmaliger Investitionszuschuss von 600 Euro für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem
- Auch Elektrospeicherheizungen fallen in die Kategorie "ineffiziente Altanlagen", deren Austausch förderfähig ist.
Voraussetzungen
Die auszutauschenden/ zu modernisierenden Heizungsanlage:
- müssen auf Basis fossiler Brennstoffe wie Gas oder Öl betrieben worden sein.
- dürfen keine Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie genutzt haben
- müssen durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzt oder durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisiert werden
- dürfen nicht der der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung unterliegen
- Inbetriebnahme der Anlage ab 1. Januar 2016
Die Antragsberechtigten
- müssen im Rahmen des Marktanreizprogramms über eine Antragsberechtigung verfügen und einen Förderantrag nach den Richtlinien stellen
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020
Kontakt & weiterführende Infos
BAFA-Webseite Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
+ Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft
Kurzinfo
Die KfW unterstützt Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen, mit bis zu 25 Millionen Euro.
Förderart
Kredit mit bis zu 55 % Tilgungszuschuss.
Antragsberechtigte
- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
- Kommunale Unternehmen
- Freiberuflich Tätige
Höhe und Gegenstand der Förderung
Insgesamt können bis zu vier verschiedene Bereiche, sogenannte Module, gefördert werden:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Betrifft: Den Ersatz oder die Neuanschaffung einzelner hocheffizienter Anlagen oder Aggregate
- Elektromotoren und Antriebe
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen
- Anlagen zur Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung aus Abwasser
- Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
Mehr dazu finden Sie in der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen Querschnittstechnologien" (PDF, 646 KB, nicht barrierefrei).
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Betrifft: Die Bereitstellung von Prozesswärme aus
- Solarkollektoranlagen
- Biomasse-Anlagen
- Wärmepumpen.
Förderfähig sind auch die Kosten für
- Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess und
- Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung.
Mehr dazu finden sie in der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen Prozesswärme aus erneuerbaren Energien" (PDF, 401 KB, nicht barrierefrei).
Modul 3: Mess,- Steuer- und Regelunsgtechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Betrifft: Den Kauf und die Installation von
- Systemen zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem oder in ein alternatives System (für kleine und mittlere Unternehmen )
- Energiemanagement-Software inklusive Schulungskosten.
Mehr dazu finden Sie in der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software"(PDF, 354 KB, nicht barrierefrei).
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Betrifft: Die energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen. Geeignete Maßnahmen können sein:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
- Abwärmenutzung
- Gebäudeanlagentechnik, wenn sie primär auf Produktionsprozesse wirkt
- Energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess.
Mehr dazu finden Sie im Formular "Verbindliches Muster eines Energieeinsparkonzepts".(PDF, 165 KB, nicht barrierefrei) (Formular des BAFA, gültig auch für den KfW-Kredit)
Kreditbetrag
- Bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Laufzeit
Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren zur Verfügung:
- Bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
- Bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
- Bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3)
Zinssatz
- Der Zinssatz wird für maximal 10 Jahre Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Der individuelle Zinssatz wird anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Unternehmenssicherheiten ermittelt
- Informationen zu Laufzeiten und Zinsen können der Konditionenübersicht (gültig ab 01.01.2019) entnommen werden
Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss wird auf Basis der förderfähigen Kosten ermittelt und beträgt
- in Modul 1, 3 und 4 bis zu 40 %
- in Modul 2 bis zu 55 %
Voraussetzungen
- Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2019
Kontakt & weiterführende Infos
KfW-Webseite "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft"
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
+ KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren
Kurzinfo
Die KfW Bankengruppe unterstützt im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms” des Bundes den Neubau, den Ersterwerb und die Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Förderart
Darlehen
Antragsberechtigte
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Angehörige der Freien Berufe,
- Unternehmen, die bestehende gewerbliche Gebäude erwerben (Ersterwerb)
- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden erbringen.
Höhe und Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die Errichtung oder der Ersterwerb energieeffizienter gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die Sanierung zum Effizienzgebäude und Sanierungen mit Einzelmaßnahmen.
- bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, i.d.R. bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
- KfW-Effizienzgebäude 70: 17,5% des Zusagebetrages; maximal 175 Euro pro m2
- KfW-Effizienzgebäude 100: 10% des Zusagebetrages; maximal 100 Euro pro m2
- KfW-Effizienzgebäude Denkmal: 7,5% des Zusagebetrages; maximal 75 Euro pro m2
- Einzelmaßnahmen: 5% des Zusagebetrages; maximal 50 Euro pro m2
- KfW-Effizienzgebäude 55: 5% des Zusagebetrages; maximal 50 Euro pro m2
- KfW-Effizienzgebäude 70: Gewährung eines zinsverbilligten Kredits
Voraussetzungen
- Gewerblich genutzte Nichtwohngebäude / Gebäudeteile müssen nach den Sanierungsmaßnahmen unter den Anwendungsbereich der aktuell gültigen EnEV fallen.
- Beim Neubau müssen die Standards KfW-Effizienzgebäude 55 oder 70 erreicht werden (ausgenommen Denkmale).
- Bei der Sanierung zum Effizienzgebäude müssen die Standards KfW-Effizienzgebäude 70, 100 oder KfW-Effizienzgebäude Denkmal erreicht werden.
Laufzeit
Bis auf Widerruf.
Kontakt & weiterführende Infos
KfW-Webseite Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
+ Einsparzähler (Pilotprogramm)
Kurzinfo
Das Förderporgramm "Einsparzähler (Pilotprogramm)" unterstützt Unternehmen und Unternehmenskonsortien, wenn diese bei ihren (privaten, öffentlichen oder gewerblichen) Endkunden innovative Energieeinsparprojekte / Einsparzähler für Strom, Gas, Wärme und Kälte erproben und diese Verbrauchswerte digitalisiert ermitteln. Die Idee: Je höher die Energieeinsparung, desto höher die Förderung
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
Unternehmen und Unternehmenskonsortien
Höhe und Gegenstand der Förderung
Der Zuschuss für Pilotprojekte beträgt:
- im Regelfall bis zu 25%
- bei Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition bis zu 35% der förderfähigen Kosten
- 15 % Zuwendungserhöhung, wenn der Antragsteller Teile oder Ergebnisse des Pilotprojektes als Open-Source-Produkt zur Verfügung stellt
Voraussetzungen
- Das Pilotprojekt muss in Deutschland durchgeführt werden
- Das Pilotprojekt muss diverse Anforderungen wie IT-Sicherheit, belastbare Messmethodik, Erfolgskontrolle und individualisierte Nutzer-Information erfüllen
- Die Kunden der Unternehmen müssen freiwillig an dem Pilotprojekt teilnehmen
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis auf Widerruf.
Kontakt & weiterführende Infos
BAFA-Webseite Einsparzähler Pilotprogramm
Alle Angaben ohne Gewähr. Informationsbereitstellung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.