Zwei Drittel der deutschen Heizungsanlagen arbeiten ineffizient. Oft liegt das am Alter der Anlagen: Im Schnitt sind sie fast 18 Jahre alt.Durch einfache Maßnahmen könnten Verbraucher jedes Jahr Milliarden Euro einsparen – finanziell gefördert vom Staat.
+ Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich
Kurzinfo
Das Förderprogramm „Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ unterstüzt Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen beim Einbau von Pumpen bzw. die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches, um die Wärmeversorgung im Gebäudebestand zu optimieren und somit zur wirtschaftlichen und klimaschonenden Energieversorgung beizutrage.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Angehörige der Freien Berufe
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
Höhe und Gegenstand der Förderung
bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 25.000 Euro pro Standort
Voraussetzungen
- Die Maßnahmen müssen in Deutschland durchgeführt werden
- Die Installation des betroffenen Heizsystems muss zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme mehr als zwei Jahre zurückliegen
- Die geförderten Anlagen sind mindestens zwei Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Sie dürfen in dieser Zeit nicht weiterveräußert werden.
- Achtung: Der Einbau von kompletten Heizungsanlagen wie Gas/Ölbrennwertkessel ist nicht förderfähig
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020
Kontakt & weiterführende Infos
BAFA-Webseite zur Förderung von Heizungsoptimierung
Contracting-Beratung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 516 – Förderung Heizungsanlagen und Heizungsoptimierung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1001
Fax: 06196 908-1800
+ Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Kurzinfo
Mit dem Förderprogramm "Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) wird der Umstieg zu modernen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien unterstützt. Die Richtlinie stellt einen Zusatzbonus zum Marktanreizprogramm dar.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- Privatpersonen
- Angehörige der Freien Berufe
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
- Energiedienstleistungsunternehmen (als Contractoren)
Höhe und Gegenstand der Förderung
- 20% des im Rahmen der Marktanreizprogramms bewilligten Zuschusses (ohne Optimierungsbonus) für den Ersatz bzw. die solarthermische Modernisierung
- einmaliger Investitionszuschuss von 600 Euro für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem
- Auch Elektrospeicherheizungen fallen in die Kategorie "ineffiziente Altanlagen", deren Austausch förderfähig ist.
Voraussetzungen
Die auszutauschenden/ zu modernisierenden Heizungsanlage:
- müssen auf Basis fossiler Brennstoffe wie Gas oder Öl betrieben worden sein.
- dürfen keine Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie genutzt haben
- müssen durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzt oder durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisiert werden
- dürfen nicht der der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung unterliegen
- Inbetriebnahme der Anlage ab 1. Januar 2016
Die Antragsberechtigten
- müssen im Rahmen des Marktanreizprogramms über eine Antragsberechtigung verfügen und einen Förderantrag nach den Richtlinien stellen
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020
Kontakt & weiterführende Infos
BAFA-Webseite Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
+ Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm)
Kurzinfo
Das Förderprogramm “Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm)" unterstützt die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- Privatpersonen
- Angehörige der Freien Berufe
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
- Energiedienstleistungsunternehmen (als Contractoren)
Höhe und Gegenstand der Förderung
Es bestehen zwei Förderungsalternativen:
Investitionszuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Die Höhe der Basiszuwendung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.
- Zusätzlich sind - je nach Maßnahme - Boni für Gebäudeeffizienz, Lastmanagementfähigkeit, Kombination und Optimierung möglich. Die Höhe richtet sich nach der Art der Maßnahme.
Zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse von der KfW
- bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten, i.d.R. jedoch maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Premium
- Zusätzliche Zuschüsse für Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmenetze und große effiziente Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden (im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE))
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Laufzeit
Bis auf Widerruf.
Kontakt & weiterführende Infos
BAFA-Webseite Heizen mit erneuerbaren Energien (mit Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpenanlagen)
+ Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Kurzinfo
Mit dem "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)" unterstützt der Bund die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeicher.
Förderart
Diverse
Antragsberechtigte
- Betreiber von förderfähigen KWK-Anlagen sowie von Wärme- und Kältenetzen und -speichern.
Höhe und Gegenstand der Förderung
Betreiber von förderfähigen KWK-Anlagen:
- erhalten den vereinbarten Preis und eine Zuschlagszahlung für den eingespeisten KWK-Strom vom jeweiligen Netzbetreiber
- Die Zuwendungshöhe hängt von der Art der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab
Betreiber von förderfähigen Wärme- und Kältenetzen / von Wärme- und Kältespeichern:
- erhalten eine Zuschlagszahlung vom jeweiligen Netzbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber
Voraussetzungen
- Die KWK-Anlage muss durch die zuständige Stelle zugelassen sein und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Laufzeit
Bis auf Widerruf.
Kontakt & weiterführende Infos
Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 525 – Kältetechnik, Energieeffizienz Kommunen
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1005
Fax: 06196 908-1440
+ Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle
Kurzinfo
Mit dem "Zuschuss Brennstoffzelle" wird der Einbau von Heizungen mit Brennstoffzelle gefördert.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- Privatpersonen
- Angehörige der Freien Berufe
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- Unternehmen (in- und ausländische)
- Contracting-Geber
- Wohnungseigentümergemeinschaften
Höhe und Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen
- in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung,
- in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
Förderfähig sind
- Kosten für das Brennstoffzellensystem und dessen Einbau
- Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren
- Kosten für die Leistungen des Experten für Energieeffizienz
Abhängig von der elektrischen Leistung des eingebauten Brennstoffzellensystems beträgt die Zuschusshöhe zwischen 7.050 und 28.200 Euro.
Dabei richtet sich die Höhe des Zuschuss nach
- der Leistungsklasse der Brennstoffzelle
- der Höhe Ihrer förderfähigen Gesamtkosten
Der Zuschuss für die Leistungsklasse der Brennstoffzelle setzt sich zusammen aus
- einem Festbetrag von 5.700 Euro und
- einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektrische Leistung.
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Laufzeit
Bis auf Widerruf.
Kontakt & weiterführende Infos
KfW-Webseite Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle
Alle Angaben ohne Gewähr. Informationsbereitstellung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle