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Das TGA-Lexikon

Mit mehr 6.000 Fachbegriffen stellt das TGA-Lexikon auf Recknagel Online eines der umfassendsten Nachschlagewerk für diejenigen dar, die in der Technischen Gebäudeausrüstung zu Hause sind oder sich dafür interessieren. Dank Suchfunktion, alphabetischer Ordnung und Link-Hilfstelle in den Begriffserklärungen ist das Suchen und Finden kinderleicht.

Zuerst im Jahre 2001 von Klaus W. Usemann im Oldenbourg Industrieverlag München herausgegeben, entwickelt sich das TGA-Lexikon stetig weiter und gibt Herstellern, Zulieferern, Beratenden Ingenieuren, Lehrenden  und Forschenden eine praktische Hilfestellung.

Abnahme

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Begriff Definition
Abnahme
Abnahmeprüfung Einverständnis von Leistungen und Lieferungen: Prüfung zum Nachweis der in Normen Vorschriften durch den Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen für Anlagen Kanäle Rohre Zubehörteile und Geräte. Bei Mängeln: Verweigerung der Abnahme. Bei Bauten: Amtliche Abnahme durch Bauaufsichtsbehörde durch den Hersteller durch den Auftraggeber oder durch einen beauftragten Sachverständigen in einem Abnahmeprüfzeugnis (Form einer Bescheinigung). Voraussetzung für die Nutzung eines Gebäudes frei von wesentlichen Baumängeln die die Tauglichkeit aufheben oder mindern Billigung des fertiggestellten Bauwerkes nach den Regeln der Technik.
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