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energetische Sanierung, Energieeffizienz

Anfang September hat das Bundeskabinett über das Mietrechtsanpassungsgesetz beraten. Dazu haben die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der Verband für Wärmelieferung und der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband nun eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht.

Ohne Gebäudesanierung keine Energiewende

DIe Verbände begrüßen, dass die Bundesregierung gegen den Missbrauch energetischer Modernisierungen zum „Herausmodernisieren“ von Mietern vorgehen will, betonen jedoch, dass dabei Mieter- und Klimaschutz "nicht gegeneinander ausgespielt" werden dürften. Soll die Modernisierungsumlage wie im Koalitionsvertrag vereinbart gesenkt werden, müssten an anderer Stelle bessere Anreize für Vermieter geschaffen werden, damit energetische Modernisierungen attraktiv bleiben.

Denn ohne umfassende Modernisierungen im Gebäudebestand seien die Klima- und Energiewendeziele Makulatur, so die Verbände. Die Gesetzesänderung sei eine Chance, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. In der gemeinsamen Stellungnahme sprechen sie sich für eine weniger restriktive Kappungsgrenze für die Umlage von Modernisierungskosten, den Verbleib öffentlicher Fördermittel beim Vermieter, die Schaffung einer beschleunigten Modernisierungs-Abschreibung (AfA) für Vermieter und bessere Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen aus. (fei)

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