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Die Deutsche Umwelthilfe fordert gerechte Kostenverteilung bei energetischen Sanierungen. (Quelle: smuki/Fotolia.com)

Energetische Sanierungen und Anforderungen an den Wärmeschutz werden in der Debatte um Mieten und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum häufig für steigende Preise verantwortlich gemacht. Dem widerspricht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) entschieden.

Energieeffizienz – ein Schlüssel für bezahlbares Wohnen

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH kommentiert:

„Bezahlbarer Wohnraum und Klimaschutz dürfen nicht gegen einander ausgespielt werden. Vielmehr müssen sie zusammengedacht werden. Steigende Mieten in den Städten sind das Ergebnis von angespannten Mietmärkten mit großer Nachfrage und sinkendem Angebot, und nicht Resultat von Energieeffizienzmaßnahmen. Hinzu kommt: durch Spekulationen und Veräußerung von städtischem Wohneigentum hat sich die Situation zusätzlich verschärft. In den vergangenen Jahren wurden leere öffentliche Kassen auf Kosten der Bewohner konsolidiert. Nicht der Klimaschutz ist hier also der Kostentreiber. Im Gegenteil: Energieeffizienz senkt langfristig die Heizkosten, entlastet die Bürger damit dauerhaft und ist somit ein Schlüssel für bezahlbares Wohnen. Die Kosten für die Maßnahmen gehen aktuell über die Modernisierungsumlage einseitig zu Lasten der Mieter und führen zu überzogenen Mietsteigerungen. Das ist enorm problematisch. Wir fordern daher eine Reform des Mietrechts.“

6-Punkte-Sofortprogramm

Deshalb hat die DUH zusammen mit dem Deutschen Mieterbund (DMB) ein 6-Punkte-Sofortprogramm für eine sozialverträgliche Gestaltung von energetischen Sanierungen und mehr Klimaschutz im Gebäudebereich entwickelt. Darin setzen sich DUH und DMB für eine Gleichverteilung der Kosten zwischen Mieter, Vermieter und dem Staat ein.

Dazu Metz weiter: „Die Politik muss sich für die unterschiedlichen Interessen von Mietern, Vermietern und Eigentümern einsetzen. Auf der einen Seite müssen Mieter entlastet werden. Auf der anderen Seite brauchen Vermieter und Eigentümer trotz der verminderten Modernisierungsumlage ausreichend finanzielle Anreize, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Der Klimaschutz beim Bauen und Wohnen kommt nur voran, wenn alle an einem Strang ziehen.“

Energetische Sanierungen sozial gestalten

DUH und DMB fordern in ihrem 6-Punkte-Sofortprogramm für eine sozialverträgliche Gestaltung von energetischen Sanierungen und mehr Klimaschutz im Gebäudebereich folgende Maßnahmen:

  1. CO2-Emissionen als Bemessungsmaßstab der Energiebesteuerung ergänzen: Die bestehenden Energiesteuern müssen um eine CO2-Komponente erweitert werden, um die ökologischen Folgekosten einzupreisen und so die Wettbewerbsfähigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Strom-Wärme-Anwendungen zu erhöhen. Für die Sozialverträglichkeit ist es wichtig, mögliche Verteilungseffekte zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zu prüfen und einen Teil der Einnahmen aus Energiesteuern für die finanzielle Entlastung einkommensschwacher Haushalte zu verwenden.
  2. Die Modernisierungsumlage anpassen: Der Paragraf 559 BGB muss grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere muss die Modernisierungsumlage von elf auf vier Prozent herabgesetzt werden. Dadurch kann die finanzielle Last für Mieter gesenkt werden. Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren darf die Miete wegen energetischer Modernisierungen um nicht mehr als 1,50 Euro/m2 steigen.
  3. Fördermittel gezielt einsetzen und Anreize für Vermieter schaffen: Das gelingt nur, wenn der Vermieter direkt von öffentlicher Förderung profitieren kann und die Antragstellung weniger bürokratisch erfolgt. Deshalb dürfen öffentliche Fördermittel nicht länger auf die Modernisierungskosten angerechnet werden, sondern müssen dem Eigentümer direkt zugutekommen.
  4. Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen setzen: Die steuerliche Förderung für selbstgenutzten Wohnraum muss mindestens über zehn Jahre laufen, progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld. Das Fördervolumen muss mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen.
  5. Anpassung der Mietspiegelregelung vornehmen: Die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes muss verbindlich in die Mietspiegel integriert und zu einem klaren Wettbewerbsfaktor werden. Es darf keinen Automatismus zwischen der Mieterhöhung bei energetischer Sanierung einiger Wohnungen und der Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete für alle Wohnungen geben.
  6. Energetisch sanierten Wohnraum einkommensschwachen Haushalten zugänglich machen: Kommunen und Gemeinden müssen ihrer hohen sozialen Verantwortung gerecht werden. Wohnungsbestände müssen in kommunaler Hand bleiben. Es müssen sozialverträgliche energetische Sanierungsfahrpläne erstellt werden. Ein Klimawohngeld ist einzuführen.

Zusätzlich zu diesen Forderungen bietet die DUH ein Hintergrundpapier zur Wirtschaftlichkeit von Gebäudesanierungen „Energetische Gebäudesanierung – Fragen und Antworten zur Wirtschaftlichkeit“. (fei)

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