Das Nachrichtenportal für TGA-, HLK- und Sanitär-Experten
Erneuerbare Energien und Wärmedämmung statt Heizöl und Gas – Hauseigentümer können mit einer energetischen Sanierung zum Klimaschutz beitragen. (Quelle: Rainer Sturm/Pixelio.de)

Legen sich Eigentümer von Häusern im Südwesten eine neue Heizung zu, müssen sie nach dem Tausch laut Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg 15 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Für Hauseigentümer gibt es zahlreiche Erfüllungsoptionen. Darauf weist das Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hin.

Erneuerbare Energien oder Dämmung

Es können erneuerbare Energien wie

  • Sonnenenergie,
  • Umweltwärme oder
  • Bioenergie

genutzt werden.

Oder

  • Dach,
  • Wand oder
  • Kellerdecke

können gut gedämmt werden.

„Wichtig ist, sich vor dem Kauf einer neuen Heizung umfassend zu informieren“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Ein kostenloses Merkblatt von Zukunft Altbau gibt einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen.

Im Jahr 2015 stieg mit der Novelle des EWärmeG der vom Gesetzgeber geforderte Anteil für Ökowärme von 10 auf 15 Prozent. Die Regelung gilt für bestehende Wohn- und seitdem auch für Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg. Durch das Gesetz werden laut Umweltministerium Baden-Württemberg jährlich knapp 400.000 Tonnen CO2-Emissionen eingespart. Das ergab eine Ende 2018 vorgelegte Evaluation des Landes.

So erfüllen Hauseigentümer das EWärmeG

Um das EWärmeG zu erfüllen, bestehen insgesamt 14 Erfüllungsoptionen, die untereinander nahezu beliebig kombiniert werden können.

Heizungsmodernisierung

Heizen mit Holz

Vollständig erfüllt werden kann das Gesetz mit Hackschnitzel-, Scheitholz- und Pellet-Zentralheizungen. Kachelöfen, Pelletöfen sowie Grundöfen, die 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizen oder die mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben, erfüllen die Anforderungen ebenfalls vollständig. Fast alle Geräte müssen einen Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent vorweisen, Pelletöfen sogar 90 Prozent.

Solarthermie

Für Solarthermiekollektoren, die die Warmwasserbereitung und gegebenenfalls auch die Heizung unterstützen, werden in Ein- und Zweifamilienhäusern 7 Quadratmeter Kollektorfläche je 100 Quadratmeter Wohnfläche gefordert, um das Gesetz vollständig erfüllen zu können. Ab drei Wohneinheiten reichen sechs Quadratmeter Solarkollektoren je 100 Quadratmeter Wohnfläche aus. Nutzen die Eigentümer effizientere Vakuumröhrenkollektoren, darf die Kollektorfläche um 20 Prozent kleiner ausfallen.

Wärmepumpen

Entscheiden sich Hauseigentümer für eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, muss diese eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 erreichen. Zukunft Altbau empfiehlt, eine Jahresarbeitszahl von mindestens vier zu planen und einen Wärmemengenzähler zur Überprüfung einzubauen. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. Wer Wärmepumpen nutzt, sollte Flächenheizungen im Fußboden oder der Wand eingebaut haben.

Bioöl- und Biogas

Heizen mit einem Bioöl- und Biogasanteil erfüllt die Anforderungen des EWärmeG zu zwei Dritteln; das entspricht zehn Prozentpunkten. Der Nachweis erfolgt über die Brennstoffabrechnung. Für Biogas gilt eine Leistungsobergrenze von 50 Kilowatt. „Bedingung ist dabei zudem eine Heizung mit Brennwerttechnik, die aber heute sowieso Standard sein sollte“, sagt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberaternetzwerk (DEN). Damit ein Brennwertkessel effizient arbeitet, sollte – auch unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben – vom Heizungsbauer ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die restlichen fünf Prozentpunkte müssen bei dieser Erfüllungsoption über eine andere Maßnahme abgedeckt werden.

Solar

Wer das Gesetz mit der Erzeugung von Sonnenstrom vollständig erfüllen will, kann auch eine Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von zwei Kilowatt je 100 Quadratmeter Wohnfläche installieren. Möglich ist auch der Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz oder die Erzeugung von Wärme in einem Blockheizkraftwerk.

Dämmung und Sanierungsfahrplan

Hauseigentümer haben als Alternative zur Nutzung von erneuerbaren Energien auch die Möglichkeit, eine Wärmedämmung anzubringen. Bei einem Dach entspricht eine Dämmung von rund 18 bis 24 Zentimetern Dicke den Anforderungen des Gesetzes, die als U-Wert definiert sind. Für Fassaden sind es 16 bis 18 Zentimeter Dicke. Die Dämmung der Kellerdecke wird mit einem Anteil von zehn Prozentpunkten angerechnet, sofern das Gebäude bis zu zwei Vollgeschosse hat. Für Gebäude mit bis zu vier Vollgeschossen können fünf Prozentpunkte angerechnet werden. Eine Dämmung von zehn bis 14 Zentimetern eines guten Dämmstoffes erfüllt in der Regel die Anforderungen. Auch wer seine Gebäudehülle ganzheitlich saniert oder saniert hat, erfüllt das Gesetz. Bedingung ist, dass die Gebäudehülle bestimmte altersabhängige Mindestanforderungen erreicht.

Als Maßnahme ist auch eine individuelle Beratung mit Sanierungsempfehlungen zulässig, der sogenannte energetische Sanierungsfahrplan. Wer von einem Energieberater einen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zu einem Drittel, das entspricht fünf Prozentpunkten. Der Fahrplan ist eine günstige Erfüllungsoption: Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegen die Kosten je nach Objekt in einer Größenordnung von rund 800 Euro, dafür gibt es eine ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes und Vorschläge für profitable Energiesparmaßnahmen. Auch der vom Bund geförderte individuelle Sanierungsfahrplan und die sogenannte Vor-Ort-Beratung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllen das EWärmeG zu einem Drittel. (Zukunft Altbau/fei)

0
0
0
s2smodern