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Verbraucher sollten sich weiterhin an der VDI 4100 „Schallschutz im Hochbau - Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“ orientieren. (Quelle: Fokusiert/iStock.com)

Seit kurzem liegt der Entwurf der DIN 4109-5 „Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen“ vor. Schon regt sich Widerstand – der Verbraucherrat weist auf einige Defizite hin und ruft dazu auf, Einspruch gegen den Entwurf einzulegen.

Schallschutz im Hochbau: DIN 4109-5

Die neue DIN 4109-5 wurde in Ergänzung zu DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau“ erarbeitet, welche lediglich Mindestanforderungen definiert. Teil 5 legt erhöhte Anforderungen fest, die „von den Bewohnern bei größerem Schutzbedürfnis und/oder bei geringerem Grundgeräuschpegel gewünscht sind“ und einen „wahrnehmbar höheren Schallschutz“ gegenüber den Mindestanforderungen der DIN 4109-1 ergeben sollen. Nach Meinung des Verbraucherrates wird der Normentwurf diesen Erwartungen jedoch nicht gerecht. Er geht von „üblichen Wohngegebenheiten und einem von zumutbarer gegenseitiger Rücksichtnahme geprägten Verhalten der Bewohner" aus. Außerdem nimmt er einen Grundgeräuschpegel von LAF,95 = 25 dB an, was oft nicht der Realität von städtischem Leben entspricht. Der Entwurf DIN 4109-5 ist in sich nicht widerspruchsfrei, so die Meinung der Experten des Verbraucherrats. Teilweise würden die in DIN 4109-1 festgelegten Mindestanforderungen ohne einleuchtende Argumente auch für den erhöhten Schallschutz als ausreichend erachtet. Außerdem würden keine erhöhten Anforderungen an Außenbauteile zum Schutz gegen Außenlärm gestellt.

Einspruchsfrist endet am 05.09.2019

Der Verbraucherrat ruft dazu auf, Einspruch gegen den Entwurf einzulegen. Dies ist bis zum 05.09.2019 möglich. Der Entwurf ist kostenlos einsehbar.

Verbraucher, die in ihrer Wohnung nicht durch Außengeräusche gestört werden wollen, sollten sich laut Verbraucherrat weiterhin an der Vereinbarung der Anforderungen der Schallschutzstufe II gemäß VDI 4100 „Schallschutz im Hochbau - Wohnungen - Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“ orientieren. Dies könnte allerdings – nicht zwangsläufig – auch mit erhöhten Investitionskosten verbunden sein.

Über den Verbraucherrat

Der Verbraucherrat vertritt die Interessen der Endverbraucher in der nationalen, europäischen und internationalen Normung und Standardisierung. Er berät und unterstützt dabei die Lenkungs- und Arbeitsgremien von DIN. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert den DIN-Verbraucherrat aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. (fei)

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