Das Nachrichtenportal für TGA-, HLK- und Sanitär-Experten
vzbv: Der aktuelle Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigt kaum Verbraucherinteressen. (Quelle: Tim Reckmann/Pixelio.de)

Mit dem aktuellen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 28.05.2019 verpasst die Bundesregierung eine große Möglichkeit, um die eigenen Klimaziele im Gebäudesektor – einen nahezu klimaneutraler Gebäudebestand in 2050 – entscheidend voranzutreiben. Da sind sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) einig. Der vzbv bemängelt zusätzlich, dass auch Verbraucher benachteiligt werden.

vzbv-Stellungnahme

Dekarbonisierung im Gebäudesektor

40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen entfallen auf den Gebäudesektor. Doch der GEG-Entwurf lässt aus Sicht des vzbv jegliche Ambitionen vermissen, die Dekarbonisierung im Gebäudesektor voranzutreiben. Der Neubaustandard für Wohngebäude spart Null Tonnen CO2 im Vergleich zu 2016 ein.

„Private Bauherren brauchen Planungssicherheit beim Neubau. Der Gesetzentwurf setzt aber keine neuen Maßstäbe für energieeffiziente Gebäude. Es ist unklar, ob die EU-Kommission den seit 2016 geltenden Neubaustandard weiter akzeptiert. In der Folge kann das zu höheren Kosten für Verbraucher führen und Investitionen in dringend benötigte Neubauten hemmen“, sagt Franz Michel, Referent für Energieeffizienz und Bauen beim vzbv.

Energieausweise optimieren

Der vzbv kritisiert in seiner Stellungnahme außerdem, dass der Gesetzentwurf keine Vereinheitlichung der Energieausweise von Wohngebäuden vorsieht. Derzeit gibt es verschiedene Arten von Energieausweisen, die untereinander nicht vergleichbar sind.

„Je nach Energieausweis würde also für die gleiche Immobilie ein unterschiedlicher Energieverbrauch ausgewiesen. Alle Verbraucher, egal ob Mieter oder Immobilienerwerber, brauchen Klarheit darüber, mit welchem Energieverbrauch und mit welchen Energiekosten tatsächlich zu rechnen ist“, so Michel. Außerdem müssen Fehler bei der Berechnung der energetischen Einordung von Bestandsgebäuden im Gesetz behoben werden. „Die Qualität und Aussagekraft der Energieausweise muss verbessert werden, damit Verbraucher vor Fehlinterpretationen geschützt sind.“

BEE-Stellungnahme

„Die Energieeffizienzstrategie Gebäude führt uns deutlich vor Augen, dass das Klimaziel 2030 im Gebäudesektor nur durch einen beherzten Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen ist“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. „Mit einem entsprechenden ordnungsrechtlichen Rahmen hätte man ein deutliches politisches Zeichen zugunsten des Klimaschutzes setzen können. Leider hat die Bundesregierung diese Chance mit dem Referentenentwurf nicht ergriffen.“

Impulse für Ausbau der Erneuerbaren fehlen

In seiner Stellungnahme kritisiert der BEE die ambitionslose Fortführung der rechtlichen Regelungen aus dem EEWärmeG und der EnEV. So verpasse es der vorliegende Gesetzentwurf, entscheidende Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu setzen. Verschärfend komme hinzu, dass die Nutzungspflicht durch verschiedene Ersatzmaßnahmen, die gegenüber dem aktuellen Gesetzesrahmen noch ausgeweitet bzw. in ihrem Anspruchsniveau abgesenkt wurden, weiterhin vollständig umgangen werden kann. Der BEE weist außerdem nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Gebäudesektor zu stärken. Zudem schlägt der BEE konkrete Maßnahmen, z. B. die Ausdehnung der Nutzungspflicht zusätzlich auf Bestandsgebäude, zur Umsetzung vor.

Niedrigstenergiegebäude-Standard

Durch die einfache Fortführung des veralteten Effizienzhaus-Standards 75 im Neubau verpasse es der vorliegende Gesetzentwurf außerdem im Bereich der Neubauten, einen EU-konformen Niedrigstenergiegebäude-Standard zu definieren. Damit bleibe die Bundesregierung sogar hinter den Anforderungen ihrer eigenen Effizienzstrategie für Gebäude zurück, welche im Durchschnitt ein Effizienzhaus-Standard 55-Niveau für notwendig hält, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Energieeffizienz

Auch im Gebäudebestand würden durch den Entwurf keine Anreize zugunsten der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien gesetzt. Dabei stagnierten die energetischen Anforderungen bei Änderung, Erweiterung und Ausbau von Bestandsgebäuden seit Jahren. Diese bereits schwachen Vorgaben würden durch das GEG, bspw. durch die Streichung von Primärenergievorgaben, sogar noch gelockert. Dies sei angesichts der Erfordernisse des Klimaschutzes unverantwortlich, da vor allem die Sanierung des Gebäudebestands für die Klimaziele von zentraler Bedeutung sei.

„Der heutige Gebäudebestand wird auch in 2050 einen Großteil der Gebäude ausmachen. Die Sanierung des Bestands ist für die 2050-Ziele daher von zentraler Bedeutung. Es ist bedenklich, dass dieser Zusammenhang vom Gesetzentwurf völlig unzureichend berücksichtigt wird“, fasst Dr. Simone Peter zusammen.

Gebäudeenergiegesetz

Das neue Gebäudeenergiegesetz legt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammen. Das GEG soll im Juli in das Bundeskabinett eingebracht und noch dieses Jahr verabschiedet werden. (fei)

0
0
0
s2smodern