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Der BSV hat seine Honorarrichtlinien für Immobilienbewertungen aktualisiert (Quelle: Pixelio)

Der BSV (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) hat eine aktualisierte Fassung der Honorarrichtlinien für Immobilienbewertung vorgelegt.


Mit dem Wegfall der gesetzlichen Regelung für Honorare und Gutachten der Immobilienbewertung im August 2009 verfasste der Bundesfachbereich Immobilienbewertung 2010 erstmals eine Richtlinie. Diese wurde von den Sachverständigen sowie von weiteren Institutionen als qualifizierte Bewertungsgrundlage übernommen. Nunmehr legt der BVS eine Aktualisierung vor. Voraus ging eine Analyse und die Auswertung von Erfahrungsberichten. Gleichzeitig berücksichtigt die neue Honorarrichtlinie die Wirtschaftsentwicklung und zeigt einen Kompromiss zu den regionalen Unterschieden.

„Anzuwenden ist die Richtlinie auf ein immobilienwirtschaftliches Grundstück, was im Grundstücksverkehr als wirtschaftliche Einheit verstanden wird“, erklärt Bernhard Bischoff, Bundesfachbereichsleiter Immobilienbewertung und BVS-Vizepräsident. „Gleichzeitig kann die Honorarrichtlinie für die Wertermittlung zu Fragen des Steuerrechts wie bei Überprüfungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, der Aufteilung in Gebäude- und Bodenwert und gegebenfalls künftig auch bei der Grundsteuer angewandt werden. Sie gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten.“

Bei der Aktualisierung der Honorartabelle haben die Erfahrungen der Sachverständigen im BVS wie auch Änderungen bei Gebühren und Preisen, insbesondere bei den Allgemeinkosten, eine wichtige Rolle gespielt. Die BVS-Richtlinie nennt keinen Ansatz für Honorare auf der Grundlage des zeitlichen Aufwands. Hier empfiehlt der Bundesfachbereich die marktüblichen Stundensätze. (aho)

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