Die Europäische Kommission will eine neue elektronische Dienstleistungskarte für den Binnenmarkt einführen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sieht darin keinerlei Mehrwert. Im Gegenteil, es schaffe nur neue Einfallstore für Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit und gefährde bestehende Kontrollrechte innerhalb Deutschlands.
Scheinselbstständigkeit verhindern
Grenzüberschreitend tätige Unternehmen sollen mit Hilfe einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte leichter im Ausland tätig werden können. Betriebe sollen diese Karte nutzen können, um grenzüberschreitend Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen bzw. eine Zweigniederlassung zu gründen. "Wir begrüßen es grundsätzlich, wenn grenzüberschreitende Tätigkeiten erleichtert werden", erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. " Es darf aber nicht dazu führen, dass die Gründung von Briefkastenfirmen sowie Scheinselbstständigkeit durch diese Karte erleichtert wird. Scheinselbstständige Kolonnen auf deutschen Baustellen sind heute bereits Realität. Sie dürfen durch Maßnahmen der EU nicht auch noch gestärkt werden."
Vorschläge der EU-Kommission falsch und kontraproduktiv
Die Vorschläge der EU-Kommission zu einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte zielten daher in die falsche Richtung und wirkten im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung kontraproduktiv. Sie liefen gleichzeitig dem eigenen Ziel der Europäischen Kommission zuwider, verstärkt gegen diese Phänomene in Europa vorzugehen. Darüber hinaus sei es der Kommission nicht gelungen, die Befürchtung zu entkräften, dass effektive Kontrollen der Arbeitsbedingungen im Aufnahmestaat weiterhin problemlos möglich sein werden. Dafür gäbe es zu viele Widersprüche in den Texten.
Es besteht kein Handlungsbedarf
Es bestehe kein Bedarf, den Mitgliedstaaten neue Anforderungen bei der Prüfung ihrer Berufsreglementierungen aufzuerlegen. Die Mobilität von Selbständigen und abhängig Beschäftigten werde bereits heute durch die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet. Es bestehe damit kein Handlungserfordernis. Auch habe der Europäische Gerichtshof stets anerkannt, dass jeder Mitgliedstaat eigenverantwortlich bestimmen kann, welche Berufe er reglementiert und auf welchem Niveau die Reglementierung erfolgt.
"Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss vom Juli 2016 zur Binnenmarktpolitik der Europäischen Kommission unmissverständlich klargestellt, dass er Beschränkungen der Regelungskompetenz des nationalen Gesetzgebers im Bereich der reglementierten Berufe ablehnt. Dies gilt es jetzt durchzusetzen. Wir erwarten, dass unser bewährtes System der dualen Ausbildung inklusive der Meisterpflicht nicht angetastet wird", so Pakleppa abschließend. (fei)