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Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel, Hochwasserschutzgesetz II

Anfang Juni 2017 hat der Bundesrat das Hochwasserschutzgesetz II auf den Weg gebracht. Danach müssen Hauseinführungen nun auch bei Häusern auf Bodenplatten wasserdicht sein.

Kommunen können jetzt Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen. Das soll die Hochwasservorsorge in Hochwasser-Risikogebieten verbessern. Betroffen sind davon auch Häuser auf Bodenplatten. Die Verwendung wasserdichter Hauseinführungen ist damit verpflichtend. Mit dem Hochwasserschutzgesetz ist die Forderung, dass Hauseinführungen wasserdicht sein müssen, für bestimmte Fälle jetzt gesetzlich abgesichert.

Unabhängig davon verlangt die DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“, die demnächst veröffentlicht wird, wasserdichte Hauseinführungen auch ohne Hochwassergefahr, wenn das höchste Grundwasser höher als 50 cm unter der Bodenplatte steht. Das gilt für viele Neubaugebiete, wird aber oft nicht beachtet.

DVGW geprüfte Hauseinführungen

Industriell gefertigte Hauseinführungen der im Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK) zusammengeschlossenen Unternehmen sind auf Gas- und Wasserdichtheit entsprechend der Vorgaben des DVGW geprüft. Sie gelten als Stand der Technik. Viele Netzbetreiber, z.B. Stadtwerke, schreiben ihre Verwendung vor und lehnen ungeprüfte Baustellenlösungen ab. (fei)

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