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HBCD-haltige Dämmstoffe

Im vergangen Jahr wurden HBCD-haltige Dämmplatten als gefährlicher Abfall eingestuft. Dies löste intensive Diskussionen aus. Vor allem das Baugewerbe wollte diese Beurteilung nicht akzeptieren. Jetzt hat der Bundesrat einer neuen Verordnung zugestimmt, die die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wieder vereinfacht.

Vor allem das Dachdeckerhandwerk hatte die Neuregelung stark kritisiert, die am 30.09.2016 in Kraft getreten war. Dadurch war der auch als Styropor bekannte Dämmstoff als gefährlich eingestuft worden. Dadurch kam es zu Entsorgungsengpässen und Preisexplosionen.

Keine Einstufung als gefährlicher Abfall

Durch eine Änderungsverordnung zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Ende Dezember 2016 wurde diese Regelung für ein Jahr wieder ausgesetzt. Die Bundesregierung hatte seinerzeit zugesichert, während dieses Zeitraums („Moratoriums“) gemeinsam mit den Ländern eine dauerhaft tragfähige Lösung zur Überwachung und Entsorgung von allen persistent organischen Schadstoffen (POP) – wie zum Beispiel Hexabromcyclododecan (HBCD) – zu suchen, ohne dass eine Einstufung als gefährlicher Abfall vorgesehen ist.

Neue Verordnung gilt ab 01.09.2017

Nach Informationen des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) tritt die neue Verordnung ab 01.09.2017 nun in Kraft. Soweit Abfälle HBCD oder andere POPs enthalten, werden diese Abfälle nun dauerhaft als ungefährlich eingestuft. Um die vollständige thermische Verwertung sicherzustellen, wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt. Der entsorgende Handwerksbetrieb kann dabei den bewährten Sammelentsorgungsnachweis nutzen.

"Wir sind sehr erleichtert, dass die HBCD-Problematik, die unsere Dachdeckerbetriebe, aber auch die Endkunden, monatelang in Atem hielt, ein gutes Ende gefunden hat", kommentiert ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. "Mit der neuen Verordnung ist eine sicherere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet. Der Entsorgungsstau sollte damit auch bald aufgelöst werden. Kritisch werden wir allerdings weiterhin die Preisentwicklung beobachten. Auch werden wir die Handlungsweise einiger Entsorger und mögliche Verweigerungshaltungen im Blickfeld haben."

Dauerhafte Lösung zur HBCD-Entsorgung

Die Mengenbeschränkung für gefährliche Abfälle auf 20 Tonnen pro Baustelle und Jahr entfällt jetzt für HBCD-haltige Polystyrole aufgrund der fehlenden Einstufung als gefährlicher Abfall und weil der Sammelentsorgungsnachweis genutzt werden kann. Diese Regelung hatte ZVDH eingebracht, der kritisch anmerkte, dass diese Grenze bei nassen Materialien schnell erreicht werde. Auch wurde die für das Dachdeckerhandwerk wichtige Präzisierung von Verbundstoffen vorgenommen: So werden in der Verordnung nun konkret XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt. Damit sind Anhaftungen an Dämmstoffen eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit. (fei)

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