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Förderungen, Zuschüsse, energetische Sanierung, KfW

Der Verband Fenster und Fassade (VFF) hat die wichtigsten aktuellen KfW-Förderprogramme für Fenster, Fassaden und Haustüren zusammengestellt.

Interessant für Bauherren oder Modernisierer, die den Kauf von neuen Fenstern oder Haustüren planen, sind die Programme

  • „Energieeffizient Bauen“ (Nr. 153),
  • „Energieeffizient Sanieren“ (Nrn. 151/152 bzw. 430),
  • „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ (Nr. 431) und
  • „Altersgerecht Umbauen“ (Nrn. 159 bzw. 455), in dem auch Einbruchschutzmaßnahmen gefördert werden.

Das bieten die Förderprogramme für Fenster und Haustüren

  • KfW-Förderprogramm 153 „Energieeffizient Bauen“: Die Errichtung oder der Ersterwerb hochwertiger Neubauten werden nach den Standards KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus in Form eines Kredites gefördert. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 100.000 Euro.
  • KfW-Programme 151/152 bzw. 430 „Energieeffizient Sanieren“: Hier gibt es einen umfassen Kredit oder Zuschuss. Gefördert wird die vollständige Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Nrn. 151/430) nach den Standards KfW-Effizienzhaus Denkmal, 115, 100, 85, 70 und 55 sowie Maßnahmenpakete oder einzelne Sanierungsmaßnahmen (Nrn. 152/430). Es zinsverbilligte Darlehen. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro bei vollständiger Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Nr. 151) und 50.000 Euro bei Maßnahmenpaket bzw. Einzelmaßnahme (Nr. 152).
  • KfW-Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“: Hier gibt es einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Gewährt wird hierbei ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber bis zu 4.000 Euro je Vorhaben.
  • „Altersgerecht Umbauen“ (Nrn. 159 bzw. 455): Das Programm bietet Kredit, Zuschuss und auch die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz. Geboten wird hier ein zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 50.000 Euro. Bei der Zuschussvariante 455 liegt der Mindestinvestitionsbetrag bei 500 Euro. Der maximale Förderbetrag pro Wohneinheit beträgt 50.000 Euro für Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung und 15.000 Euro für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz.

Handwerkerleistungen sind bis 6.000 Euro absetzbar

Finanzielle Erleichterungen ergeben sich auch aus § 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG): Danach werden Handwerkertätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt – vorausgesetzt, für die Maßnahme wird keine sonstige öffentliche Förderung zum Beispiel in Form der KfW-Fördermittel in Anspruch genommen.  "Die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten sind bis maximal 6.000 Euro zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abzugsfähig. Das heißt, beim Einbau von neuen Fenstern können immerhin bis zu 1.200 Euro Steuern gespart werden", verrät der Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF), Ulrich Tschorn.

Förderungen und Zuschüsse im Überblick

Der VFF hat zum Thema Förderungen und Zuschüsse gemeinsam mit dem Bundesverband Flachglas (BF) einen Flyer über die Fördermöglichkeiten der KfW herausgegeben. Außerdem bieten der Bund, die Länder und die Europäische Union individuelle Förderprogramme in den unterschiedlichsten Bereichen an, über die man sich unter www.foerderdatenbank.de informieren kann. (fei)

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