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Neues Bauvertragsrecht: Aktuelle Vorlagen für Architekten- und Bauverträge

Ab Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft und es gelten neue Vorgaben für Architekten- und Bauverträge. Eine neue Arbeitshilfe enthält die entsprechend angepassten Formulare.

 

Neuerungen im Bauvertragsrecht

Im Praxishandbuch „Architektenverträge und Bauverträge für Planer“ von Weka Media finden Architekten und Ingenieure alle Vorlagen für Verträge und Formulare, die ab dem 1. Januar 2018 eingesetzt werden müssen.

Ab 2018 müssen Planer beispielsweise

  • die neue Zielfindungsphase mit Bauherren abstimmen und dokumentieren,
  • mit der Widerrufsbelehrung auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen und
  • Anordnungen bei Planungs- und Bauleistungen nachkommen und durchsetzen.

Die neue Zielfindungsphase des Auftraggebers muss als neuer Bestandteil im Vertrag enthalten sein. Mit den neuen Musterschreiben z.B. zur Widerrufsbelehrung zum Sonderkündigungsrecht sichert sich der Planer zusätzlich ab. Auch das neue einseitige Anordnungsrecht für Planungs- und Bauleistungen setzt der Architekt oder Ingenieur fehlerfrei in der Praxis um.

Musterverträge und Musterschreiben

Die mitgelieferte CD-ROM enthält Musterverträge und Musterschreiben, die mit jedem Textverarbeitungsprogramm bearbeitet werden können. Konkrete Praxistipps und Ausfüllhilfen helfen beim Einsatz der neuen Vorlagen.
Das Praxishandbuch „Architektenverträge und Bauverträge“ kostet bis Ende dieses Jahres 207 Euro. Ab 2018 sind es 230 Euro. (fei)

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