Das Nachrichtenportal für TGA-, HLK- und Sanitär-Experten
HOAI: Zwingende Mindest- und Höchstsätze unvereinbar mit EU-Recht?

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist der Auffassung, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Niederlassungsfreiheit beschränken und damit unvereinbar mit EU-Recht sind. Der VBI widerspricht.

VBI: "HOAI wertvolles Gerüst"

Generalanwalt Maciej Szpunarhatte dies im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen am 28.02.2019 veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht. Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) teilt diese Rechtsauffassung nicht. Die von deutscher Seite vorgebrachten Argumente für eine Beibehaltung der entsprechenden Regelungen in der HOAI seien schlüssig. Die Vorschriften der HOAI, insbesondere die Leistungsbilder, hätten sich als wertvolles Gerüst und Richtschnur für das Planen und Bauen in Deutschland über Jahrzehnte hinweg etabliert, argumentiert der Verband. Sie seien für Auftraggeber und Auftragnehmer ein verlässlicher Rahmen und eine Anleitung für das Planen und Bauen in Deutschland.

Möglich Konsequenzen

In diesem Zusammenhang erklärt VBI-Hauptgeschäftsführer Roland Engels: „Abzuwarten bleibt nun das endgültige Urteil des EuGH. Sollte das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen, benötigen die Planer in Deutschland zügig eine praxistaugliche, wirtschaftlich tragbare und vor allem nachhaltige Lösung. Der VBI sieht gute Chancen, im Gespräch mit der Bundesregierung, die sich ihrerseits bereits inhaltlich für die Beibehaltung verbindlicher Mindest- und Höchstsätze ausgesprochen hat, eine Vereinbarung zu finden. Diese Vereinbarung muss den Interessen unserer Mitglieder gerecht werden.“ (fei)

Schlagwörter: , ,
0
0
0
s2smodern