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Grundsteuer-Reform: ZDH warnt vor Mehrbelastungen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer-Reform vor negativen Konsequenzen für Handwerksbetriebe und Hausbesitzer gewarnt.

Zügiges Handeln vom Gesetzgeber gefordert

„Anhand der recht kurzen Übergangsfrist, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber für eine Reform gewährt hat, wird deutlich, dass die Richter den verfassungswidrigen Zustand schnellstmöglich beenden wollen“, so der ZDH. Der Gesetzgeber sei nun aufgefordert, die Grundsteuer und das Bewertungsgesetz so zu reformieren, dass sie sowohl verfassungsfest als auch verwaltungsökonomisch sind.

Als Reformoption unterstütze man ein einfaches Modell auf Grundlage einer verkehrswertunabhängigen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Die in einem solchen Modell vorgesehenen Werte lägen mehrheitlich vor und könnten - soweit sie fehlen - leicht erhoben werden. „Den Überlegungen, die Grundsteuer anhand eines typisierten Kostenwertes zu ermitteln, stehen wir kritisch gegenüber. Vor dem Hintergrund, das rund 35 Millionen Grundstücke in der Bundesrepublik neu bewertet werden müssen und nach Aussagen der Finanzverwaltung die Werte für eine erstmalige Feststellung aufwendig ermittelt werden müssen, erscheint dieser Vorschlag in der vorgegebenen Zeit kaum realisierbar."

Grundsteuer Deutschland b

Der Grundsteueranteil in Deutschland bis 2016 (© Statista)

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer B ist eine objektbezogene Steuer auf das Eigentum wie Immobilien und Grundstücke. Sie wird von Gemeinden und Städten erhoben. Die Höhe der Steuer wird auf Grundlage des Grundsteuermessbescheides festgesetzt. Die Grundsteuer wird jährlich an die Gemeinde gezahlt, in der das Grundstück liegt. Für Grundstücke der Land-und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt auf Basis eines Einheitswertes für die Immobilie oder landwirtschaftlichen Nutzfläche. Dieser Wert wird mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis wird mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert, der je nach Lage erheblich schwanken kann. Daraus ergibt sich die zu zahlende Jahresgrundsteuer.

Worum geht es in dem Urteil?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Einheitswerte sollten eigentlich – so sieht es das Gesetz vor – alle sechs Jahre aktualisiert werden. Das wurde aber seit Jahrzehnten nicht mehr umgesetzt. „Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt“, stellt das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung klar.

Hintergrund

Die Karlsruher Richter hatten am 10. April bestimmt, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung durch den Gesetzgeber zu treffen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Werte zunächst weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31.Dezember 2024 angewandt werden. Die Grundsteuer stellt mit jährlich rund 13 Milliarden Euro eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen und Gemeinden in Deutschland dar.(aho)

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