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Der Brandschutz in bestehenden Gebäuden stellt Planer, Eigentümer und Behörden vor besondere Herausforderungen. Zwar müssen auch Bestandsbauten so betrieben werden, dass der Entstehung und Ausbreitung von Bränden vorgebeugt wird und Menschen sowie Sachwerte im Gefahrenfall geschützt sind.

Allerdings unterscheiden sich die baulichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von denen des Neubaus. „Denn bauliche Einschränkungen, historische Konstruktionen oder denkmalrechtliche Vorgaben erfordern meist individuelle Brandschutzlösungen, um die Gebäude möglichst in ihrer ursprünglichen Form zu erhalten. In solchen Fällen kommen sogenannte leistungsbasierte oder objektspezifische Brandschutzkonzepte zum Einsatz, die die vorhandene Gebäudestruktur berücksichtigen und gleichwertige Sicherheitsniveaus nachweisen sollen“, berichtet Mirco Sachse, Geschäftsführer der Infiprotec GmbH. 

Nachträgliche brandschutztechnische Bewertung 

Änderungen der Nutzung, Umbauten oder erhöhte Brandlasten können dazu führen, dass Brandschutzanlagen bei Bestandsbauten teilweise oder vollständig nachgerüstet werden müssen. Insbesondere bei Sonderbauten sind Brandschutznachweise nach den heutigen Bauordnungen verpflichtend, weshalb die nachträgliche brandschutztechnische Bewertung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dabei gilt es zu beachten, dass die Brandschutzplanung für Sonderbauten im Bestand oder bei denkmalgeschützten Gebäuden je nach Ausgangssituation und Zielsetzung variiert. „Besondere Aufmerksamkeit gilt im Bestand typischerweise den Flucht- und Rettungswegen, der Rauchableitung sowie der brandschutztechnischen Trennung von Nutzungseinheiten. Diese Maßnahmen sollen im Brandfall eine sichere Evakuierung gewährleisten und die Brandausbreitung begrenzen“, erklärt Sachse und ergänzt: „Zudem spielt die Auswahl der passenden Brandschutzlösung eine wichtige Rolle. Sie hängt stark von Nutzung, Gebäudegröße, Baujahr, baulichen Gegebenheiten sowie von Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung ab.“

Wassernebelanlagen für empfindliche Umgebungen 

Brandmeldeanlagen, fest installierte Systeme zur Früherkennung von Bränden, zählen zu den wichtigsten technischen Maßnahmen im Bestand. Sie erkennen Brände bereits in der Entstehungsphase und alarmieren automatisch Bewohner, Nutzer oder die Feuerwehr. In vielen Sonderbauten wie Hotels, Pflegeeinrichtungen, Versammlungsstätten oder großen Bürogebäuden sind Brandmeldeanlagen bauordnungsrechtlich vorgeschrieben. Auch bei Nutzungsänderungen oder größeren Sanierungen verlangen Behörden häufig die Nachrüstung einer solchen Anlage. „Wassernebelanlagen bieten sich außerdem für empfindliche und wertvolle Bestandsbauten an. Die Löschanlagen zerstäuben Wasser unter Druck in extrem feine Tröpfchen. Durch den Nebel entsteht eine sehr große Reaktionsoberfläche, die Flammen schnell kühlt und Sauerstoff am Brandherd verdrängt. Dadurch lassen sich eine Minimierung von Wasserschäden und ein geringerer Verbrauch im Vergleich zu Sprinkler- oder Sprühflutanlagen erzielen“, so Sachse. Um sowohl sicherheitstechnische als auch wirtschaftliche und denkmalpflegerische Anforderungen zu berücksichtigen, sollten Planer von Brandschutzanlagen jedoch eng mit Bauherren, Behörden, Feuerwehr und Sachverständigen zusammenarbeiten.

Quelle: Infiprotec