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Nach langem Ringen wurde am 08. September 2023 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundestag beschlossen. „Endlich wird heute Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Branche und Handwerk bei der Wärmewende geschaffen. Der Beschluss nach kontroverser Debatte und Kampagnen gegen das Heizungsgesetz ist überfällig.

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Am 08. September 2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag nach langwierigen und kontroversen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen endlich das Gebäudeenergiegesetz GEG sowie damit zusammenhängende Gesetze. Der VDI begrüßt, dass damit auch die Wärmewende ein wichtiges Stück vorankommt. Ohne eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende im Wärmesektor ist das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 nicht zu erreichen.

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Photovoltaikanlagen sind finanziell lukrativ, machen unabhängiger vom schwankenden Strompreis und helfen dem Klima. Die Nachfrage ist in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Immer mehr Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer schaffen sich zusätzlich auch einen Solarstromspeicher an. Sie erhöhen den lukrativen Eigenverbrauch des Stroms vom eigenen Dach, die Investition rechnet sich jedoch aktuell meist noch nicht.

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Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) für 2024 beschlossen. Er sieht vor, kommendes Jahr zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie zur sozialen Abfederung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) knapp 19 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Dazu erklärt Stefan Bolln, der Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH:

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Die Regierungskoalition hat heute einen neuen Gesetzesentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgelegt. Auf Grundlage dieses „Änderungsentwurfs“ könnten Bundestag und Bundesrat in der kommenden Woche das Gesetz verabschieden. Es soll dann zum Jahresanfang 2024 in Kraft treten. Dazu erklärt Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH: