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EU-Parlament beschließt neue Energieeffizienzrichtlinie

Bis 2030 muss sich laut Beschluss des Europäischen Parlaments die Energieeffizienz in der EU um 32,5 % verbessert haben. Der Anteil der Energie aus erneuerbaren Energien sollte mindestens 32 % des Bruttoendenergieverbrauchs der EU betragen.

Änderung der Richtlinie 2012/27/EU

Diese beiden Ziele sollen bis 2023 überprüft werden. Diese Ziele können nur angehoben, nicht wieder gesenkt werden. Beschlüsse zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz:

  • Bis 2030 muss sich die Energieeffizienz in der EU um 32,5 % verbessert haben.
  • Der Anteil der Energie aus erneuerbaren Energien sollte mindestens 32 % des Bruttoendenergieverbrauchs der EU betragen.
  • Erstmals sind die Mitgliedstaaten auch verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeffizienz zugunsten der von Energiearmut betroffenen Haushalte zu ergreifen.
  • Außerdem dürfen die Verbraucher in der EU Energie aus erneuerbaren Quellen künftig nicht nur für den Eigenbedarf erzeugen, sondern auch speichern und verkaufen.

Verpflichtung zu Energie- und Klimaplan

Nach Ansicht des EU-Parlaments wird die Steigerung der Energieeffizienz den Europäern sinkende Energiekosten bescheren. Darüber hinaus soll Europa seine Abhängigkeit von auswärtigen Lieferanten von Öl und Gas verringern, die lokale Luftqualität verbessern und das Klima schützen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, bis zum 31.12.2019 und danach alle zehn Jahre einen zehnjährigen „integrierten nationalen Energie- und Klimaplan" mit nationalen Zielen, Beiträgen, Strategien und Maßnahmen vorzulegen. Sobald der Rat die Vereinbarung förmlich angenommen hat, werden die neuen Regeln im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. (fei)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz vom 13.11.2018

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