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Am 18.06.2020 hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht wurde. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz hat der Deutsche Bundestag auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels im EEG beschlossen.

Die einschlägigen Vereine, Verbände und Institute BDEW, DVGW, GIH und IWO (in alphabetischer Reihenfolge) haben hierzu Stellung bezogen. Wir haben diese Statements für Sie als Überblick zusammengefasst:

 

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BDEW zum Gebäudeenergiegesetz: Wichtige Grundlage, aber Innovationsimpulse fehlen

Der Bundestag hat gestern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist gut, dass das GEG nun endlich verabschiedet wurde. Im Zusammenspiel mit BEHG und der Neuordnung der Förderlandschaft setzt es die zukünftigen Leitplanken für den Wärmemarkt und ist eine wichtige Grundlage für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor.

Besonders erfreulich ist, dass mit dem nun möglichen Einsatz von Biomethan in Brennwertkesseln die Anrechenbarkeit erneuerbarer Gase im Gebäudebereich verbessert wurde. Auch im Hinblick auf Wärme aus KWK-Anlagen beinhaltet das Gesetz praxisgerechte Regelungen.

Eine Chance wurde jedoch vertan, indem der Einsatz von grünem Wasserstoff im Rahmen der Innovationsklausel nur verhalten berücksichtigt wurde. Der BDEW hatte hierfür eine umfangreichere Erweiterung der Innovationsklausel vorgeschlagen, die erste Bewertungsgrundlagen für Wasserstoff auf Basis Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vorsah. Anstatt der Umsetzung dieses innovativen Modellansatzes wird das Vorhaben vorerst verschoben.

Die Regelungen zur - anlassbezogen obligatorischen - Energieberatung sind aus Sicht des BDEW zu eng gefasst: Im Gesetz wird ausschließlich auf ein unentgeltliches Beratungsangebot verwiesen. Hochwertige Beratungen der qualifizierten Berater der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes werden nicht adressiert. Eine Regelung, die aus Sicht des BDEW vertiefte Energieberatungen in der Praxis behindert und Sanierer und Erwerber einer Immobilie im Unklaren lässt.

Erfreulich ist, dass gemeinsam mit dem GEG heute auch die Aufhebung des Förderdeckels für die Photovoltaik gesetzlich festgeschrieben wurde. Diese war schon lange überfällig. Für eine bessere Anrechenbarkeit von PV-Strom für Neubauten wurden Vorschläge des BDEW umgesetzt, die mit neuen Kappungsgrenzen einen stärkeren Anreiz für den Einsatz dieser Technologien setzen.

Die Entscheidung über Abstandsregelungen beim Windenergieausbau an Land liegt durch die Länderöffnungsklausel nun endgültig bei den Bundesländern. Der BDEW fordert die Landesregierungen auf, den Windkraftausbau aktiv zu unterstützen, indem sie auf flächenbegrenzende Regelungen mittels pauschaler Abstände verzichten.“

 

DVGW Logo

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Dazu äußert sich der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke:

„Das heute verabschiedete Gebäudeenergiegesetz öffnet ein Stück weit die Türen für erneuerbare Gase im Neubau. Positiv werten wir, dass Brennwertheizungen über das Gasverteilnetz mit 50 Prozent Biomethan gespeist werden dürfen und dies auf die verpflichtende Quote zum Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt anrechenbar ist. Damit geht das Gesetz sogar über die im Herbst 2019 vom Kabinett verabschiedete Fassung hinaus, die diese Möglichkeit nur für die Kraft-Wärme-Kopplung vorsah. Die Politik hat erkannt, dass innovative, mit steigenden Anteilen erneuerbarer Gase betriebene Brennwertkessel einen großen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen im Wärmemarkt leisten können.

Auch die vorgesehene Innovationsklausel für die Erprobung innovativer PtX-Produkte begrüßen wir. Wohnanlagen in der Nähe von Power-to-X-Anlagen können zukünftig als ausgewählte Modell-Projekte betrieben werden. Zwar sind die aus Wind und Sonne gewonnenen Synthesegase noch nicht auf die Erneuerbaren-Energien-Quote anrechenbar. Ein guter Anfang ist jedoch gemacht.“

 

GIH

Nach einem langwierigen Verfahren hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet – und quasi auf der Zielgeraden noch leichte Anpassungen vorgenommen. Beim Energieberaterverband GIH freut man sich, dass freie Berater doch noch für die zu bestimmten Anlässen vorgesehenen Pflichtberatungen zugelassen wurden. Dennoch überwiegt bei Deutschlands größter Energieberatervereinigung das Gefühl, dass der Gesetzgeber zu viele Chancen ausgelassen hat.

„Zuallererst sind wir erleichtert, dass der viele Jahre währende Gesetzgebungsprozess ein Ende gefunden hat und der bisherige Wust an Vorschriften für den Gebäudeenergiebereich in einem Gesetz zusammengeführt wurde", sagt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Weniger erbaulich sei es allerdings, dass viele von seinem Verband vorgebrachten Argumente, die zum größten Teil auch vom Bundesrat geteilt wurden, kein Gehör fanden. Aus seiner Sicht sei so ein Gesetz entstanden, mit dem sich die angestrebten klimapolitischen Ziele wohl nicht erreichen lassen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der im Gesetz verankerte unambitionierte Niedrighausstandard den von der Europäischen Union geforderten Vorgaben genüge tut", führt der GIH-Vorsitzende ein Beispiel aus.

Für seine Verbandsmitglieder, überwiegend frei tätige Energieberater, sei es jedoch äußerst positiv, dass sie nun doch für die bei Anlässen wie einem Wohnungskauf oder bestimmten Sanierungen verpflichtende kostenlose Beratung zugelassen seien – dies war im Entwurf vom Januar noch ausschließlich den bei den Verbraucherzentralen unter Vertrag stehenden Energieberatern vorbehalten gewesen. „Um hier Marktgerechtigkeit zu erreichen, mussten wir dicke Bretter bohren", so Leppig, der betont, dass solche Beratungen häufig der Einstieg für Folgeaufträge und somit ganzheitliche energetische Sanierungen seien. Einen Wermutstropfen sieht er aber dennoch: „Während die Berater der Verbraucherzentrale ein indirekt aus Steuermitteln finanziertes Honorar bekommen, müssen freie Energieberater unentgeltlich in Vorleistung gehen und haben daher ein unternehmerisches Risiko zu tragen. Hier sollte der Gesetzgeber – z.B. im Rahmen der in letzter Abstimmung sich befindenden Bundesförderung für effiziente Gebäude – unbedingt nachlegen und für Gleichbehandlung sorgen."

Eine verpasste Gelegenheit prangert der GIH auch bei den Energieausweisen an: „Im Sinne des Verbraucherschutzes wäre es entscheidend, dass Energieausweise aussagekräftig und vergleichbar sind. Das Gebäudeenergiegesetz lässt aber nach wie vor unzuverlässige Verbrauchsausweise zu, deren Werte mehr auf dem Verhalten der Bewohner und weniger auf dem energetischen Zustand des Gebäudes beruhen", erläutert Leppig. Aus seiner Sicht ist es ein Unding, dass Energieausweise sogar im Internet bestellt werden können und der beauftragende Hausbesitzer nicht einmal einen Energieberater zu Gesicht bekommt. „Wie an manch anderer Stelle im Gesetz auch hat die Bundesregierung hier eine echte Chance zur Verbesserung ungenutzt verstreichen lassen", so der enttäuschte Leppig.

 

IWO Logo

Nach einem langen Anlauf hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Auch der Einsatz synthetischer Energieträger im Wärmemarkt rückt damit ein Stück näher. Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO), sieht darin eine positive Entwicklung. 

„Es ist gut, dass der Bundestag heute, nach einem sehr langen parlamentarischen Verfahren, endlich das GEG beschlossen hat. Die ersten Schritte in Richtung einer Anerkennung synthetischer flüssiger Energieträger sind hervorzuheben und ausgesprochen begrüßenswert“, so Willig. Der Einsatz synthetischer flüssiger und gasförmiger Brennstoffe wird mit dem Inkrafttreten des GEG über eine Innovationsklausel bei der Erfüllung von Zusatzanforderungen ermöglicht.
 
Darüber hinaus enthält das GEG den Auftrag an die Bundesregierung, bis zur nächsten Gesetzesnovelle im Jahr 2023 zu prüfen, wie synthetische flüssige und gasförmige Brennstoffe im Neubau und im Bestand zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen Berücksichtigung finden können. „Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Denn durch mehr Effizienz, den Einbau von Hybridtechnik und den Einsatz zunehmend CO2-ärmerer Brennstoffe, können auch Gebäude mit einer Ölheizung die Klimaziele erreichen. Das zeigen bereits heute etliche Modellobjekte des IWO“, erklärt Willig.

 

Quellen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker

Institut für Wärme und Oeltechnik e.V. (IWO)

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