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GEG Gebäudeenergiegesetz Anwendung

Am 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Das GEG führt die bisherigen Regelungen aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.

Eine von der HEA-Fachgemeinschaft gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) erarbeitete Anwendungshilfe veranschaulicht die neuen Regelungen anhand von Praxis- und Berechnungsbeispielen und kann ab sofort im HEA-Shop bestellt werden.

Ob neue Erfüllungsoptionen für die Nutzung Erneuerbarer Energien oder die Anrechnung von selbst erzeugtem PV-Strom: Beispielrechnungen
 unterschiedlicher Anlagen- und Energieträgerkombinationen zeigen die Wirkung der Neuregelungen auf ein typisches Neubau-Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche.

Weiterhin gibt die 40-seitige Anwendungshilfe Energiedienstleistern Orientierung, wie die unter Umständen obligatorische Energieberatung in der Praxis umgesetzt werden kann. Die neuen Inhalte und Übergangsfristen für Energieausweise werden praxisgerecht aufbereitet. Innovative Quartiers- und Experimentierklauseln des GEG werden erläutert und eingeordnet. Abschließend wird die Anwendung zulässiger Normen technologiespezifisch verglichen.

Quelle: HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energiendung e.V.

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