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Am 15. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für eine Verschärfung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD = Energy Performance of Buildings Directive) vorgestellt – dies sind die wichtigsten Punkte:

  • Ab 2030 sollen alle neuen Gebäude emissionsfreie Gebäude sein müssen. Bereits ab 2027 müssen alle neuen öffentlichen Gebäude emissionsfrei sein.
  • Für Renovierungen schlägt die EU-Kommission neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vor. Sie sehen vor, dass die 15 Prozent des Gebäudebestands mit der schlechtesten Energieeffizienz bis 2027 bei Nichtwohngebäuden und bis 2030 bei Wohngebäuden mindestens von Klasse G auf mindestens Klasse F verbessert werden müssen.
  • Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises wird auf Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, auf Gebäude, für die ein Mietvertrag verlängert wird, und auf alle öffentlichen Gebäude ausgeweitet. Für Gebäude oder Gebäudeeinheiten, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, muss ebenfalls ein Ausweis vorliegen.
  • Die vollständige Intergration der nationalen Gebäuderenovierungspläne in die nationalen Energie- und Klimapläne soll die Vergleichbarkeit und die Nachverfolgung der Fortschritte gewährleisten und eine direkte Verbindung zur Mobilisierung von Finanzmitteln und zum Anstoßen der erforderlichen Reformen und Investitionen herstellen.
  • Ein sog. Renovierungspass soll als Informationsintrument u.a. die private Finanzierung erleichtern.
  • Weiterhin soll die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Geschäftsgebäuden verbessert und mehr spezielle Parkplätze für Fahrräder geschaffen werden.

Die Vorschläge müssen nun im Parlament und unter den Mitgliedsstaaten diskutiert werden, bevor die Richtlinie in Kraft treten kann.

Quelle: GIH

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