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Zu den Diskussionen um eine Verschiebung des Inkrafttretens des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Wir brauchen eine Wärmewende aus einem Guss. Ziel muss ein ausgereiftes und realistisches Gesamtkonzept für eine klimaneutrale Wärmeversorgung sein. Es muss jetzt ein Rahmen geschaffen werden, der es sowohl den Energieunternehmen als auch den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern ermöglicht, die Wärmewende planvoll umzusetzen. Die Wärmewende darf nicht verzögert, sondern muss ermöglicht werden. Zu einem solchen Konzept gehören neben dem GEG auch die kommunale Wärmeplanung als Rahmen für die Wärmewende vor Ort, ein Rechts- und Regulierungsrahmen für die Transformation der entsprechenden Netzinfrastrukturen sowie eine effektive Förderung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Diese Bausteine der Wärmewende bedingen einander und sollten eng miteinander verzahnt werden. Der diskutierte Gesetzentwurf zum GEG bedarf hierzu wesentlicher Änderungen wie u.a. eine Verknüpfung der Übergangsfristen mit dem jeweiligen Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung vor Ort.

Die Wärmewende ist zu wichtig und zu tiefgreifend, als dass man hier überstürzt handelt. Maßgeblich ist nicht, wann genau das Gesetz in Kraft tritt. Der Gesetzgeber sollte sich jetzt die Zeit nehmen, die notwendig ist, um im Dialog mit Wirtschaft und Gesellschaft, ein Paket zu schnüren. Eine spätere Verabschiedung des Gesetzes würde die Wärmewende nicht ausbremsen, sondern könnte sie sogar beschleunigen und erst ermöglichen.“

Quelle: BDEW

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