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VKU: Intelligente Verteilnetze als Schlüssel der Energiewende

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat in seiner Pressekonferenz intelligente Verteilnetze als Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energiewende thematisiert und angepasste Rahmebedingungen für die Betreiber gefordert.

„Die Verteilnetze sind als lokale Systemmanager der Schlüssel für das Gelingen der Energiewende“, so VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche während am 19. April 2017. "Für die Umsetzung der Energiewende brauchen wir zukünftig beides: intelligente Verteilnetzcluster zum regionalen Ausgleich und leistungsfähige Übertragungstrassen zum weiträumigen Transport von Strom."

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat dazu folgenden Anforderungskatalog an den Gesetzgeber formuliert:

1) Eine stärkere Systemverantwortung der Verteilnetzbetreiber als Garanten für die Versorgungssicherheit.

Verteilnetzbetreiber müssen als Systemmanager jederzeit in der Lage sein, die jeweils günstigste Flexibilitätsoption wählen zu können, um eine effiziente Versorgung zu gewährleisten. Energie sollte soweit möglich auf lokaler und regionaler Ebene erzeugt, gespeichert und verbraucht werden. Für diese neue Qualität der Zusammenarbeit müssen die Regelungen zu den Aufgaben der Verteilnetz- und Übertagungsnetzbetreiber im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst werden.

2) Verteilnetzbetreiber sollten als Verantwortliche für die Versorgungssicherheit ihre Kooperationspartner frei wählen dürfen.

Der Bund sollte daher eine Initiative ergreifen, um die Länder zu einer zeitgemäßen Anpassung ihres Gemeindewirtschaftsrechts zu motivieren.

3) Die Netzentgelte auf der Ebene der Niederspannung sollten zukünftig entnahmemengenunabhängig gebildet werden. Vorteil: Vereinfachung und „verursachungsgerechte“ Netzentgeltsystematik.

Die Kosten des Stromnetzes sind zum Großteil Fixkosten und größtenteils unabhängig von der Menge an entnommenen Kilowattstunden. Während diesem Umstand auf Höchst-, Hoch- und Mittelspannung durch eine starke Gewichtung von Leistungs- beziehungsweisen Grundpreisen Rechnung getragen wird, ist die Umlagebasis für die Netzkosten auf der Niederspannungsebene historisch bedingt die Menge an entnommenen Kilowattstunden.

Vor der Energiewende waren die entnommen Kilowattstunden hinreichend konstant und als Umlagebasis geeignet. Durch Mieterstrommodelle oder Eigenverbrauch wird diese Umlagebasis reduziert und führt zu unsachgerechten Einnahmeausfällen bei den Netzentgelten, ohne dass die damit zu finanzierenden Netzkosten sinken. Die Einnahmeausfälle führen daher unmittelbar zu einer unsachgerechten Erhöhung der Netzentgelte und Fehlanreizen für alle anderen Kunden.

4) Die Verteilnetzbetreiber brauchen angemessene regulatorische und technisch-wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Die zukünftig durch intelligentere Verteilnetzsteuerung steigenden Betriebskosten (OPEX) müssen angemessen anerkannt werden.

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