Am 21. April 2018 tritt die EU-Gasgeräte-Verordnung (GAR) in Kraft und ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt anwendbare Gasgeräte-Richtlinie (GAD) ohne Übergangsfrist. Was die Hersteller dabei beachten müssen, haben BDH, figawa und HKI in einem Merkblatt zusammengefasst.
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH), die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V. (figawa) und der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI) haben in den letzten Monaten die Details der Umstellung der Zertifizierung – insbesondere von technisch unveränderten Geräten von den Zertifizierungsanforderungen der GAD auf die Anforderungen der GAR geklärt.
Für technisch veränderte Geräte, Geräte bei denen sich die wesentlichen Anforderungen geändert haben oder neu in den Geltungsbereich der GAR fallende Ausrüstungsteile (Komponenten/Fittinge) gelten die Erläuterungen im Merkblatt entsprechend. Auch Komponenten, die ausschließlich an OEM-Hersteller geliefert und in Rechnung gestellt werden, gelten bei Lieferung als in Verkehr gebracht und fallen ebenso unter die Anforderungen der GAR hinsichtlich der Umstellung. Für Ersatzteile, die für nach der GAD zugelassene Geräte benötigt werden, gilt das Merkblatt nicht.
Aus aktueller Sicht müssen alle – auch technisch unveränderte – Geräte, die ab dem 21.04.2018 vom Hersteller in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der EU- bzw. des europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht werden, einige Anforderungen erfüllen. Ausführliche Informationen finden Hersteller im Merkblatt zur Umstellung von Zertifikaten von der EG-Gasgeräte-Richtlinie auf die EU-Gasgeräte-Verordnung. (fei)