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Zertifizierung für Energieerzeugungs- und -speichersysteme muss aktualisiert werden

In Deutschland wird ab Mitte 2018 durch neue Mittelspannungsnetz-Anschlussvorschriften (VDE-AR-N 4110) ein Nachweis der Over-Voltage-Ride-Through-Fähigkeit (OVRT) gefordert.

Gemäß des angekündigten Inkrafttretens der Vorschrift VDE-AR-N-4110 in 2018 müssen alle neuen Energieerzeugungs- und -speichersysteme zukünftig in der Lage sein, vorübergehende Überspannungen im Übertragungs- und Verteilernetz zu durchfahren, ohne sich vom Netz zu trennen. Diese entscheidende Änderung betrifft vor allem Einheiten für die Energieerzeugung oder -speicherung, wie BHKW, PV-Wechselricher, Batterieumrichter oder Windkraftanlagen.

Zwei Jahre Übergangsfrist für Hersteller

Für die Erbringung des Nachweises der OVRT-Anforderungen wird Herstellern eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt. Andernfalls kann für das angebotene Produkt spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist der Zugang zum deutschen Markt verwehrt werden. Der zweistufige Zertifizierungs-Prozess zum Nachweis der OVRT-Anforderungen besteht aus einer zuverlässigen Prüfung bzw. Vermessung des Prototyp des Produkts sowie einer unabhängigen Prüfung und Bestätigung der Ergebnisse durch eine anerkannte, akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Zertifizierungsstelle DNV GL

Eine solche Zertifizierungsstelle ist DNV GL. Das Unternehmen bietet Herstellern die Bearbeitung des kompletten Prozesses. In hoch-spezialisierten Laboren und mit mobilen Testeinheiten vermisst DNV GL die OVRT-Anforderungen, denen die Einheiten entsprechen müssen. Nach erfolgreicher Prüfung des Produkts erhalten Hersteller mit einem OVRT-Typprüfzertifikat von DNV GL den unabhängigen Qualitätsnachweis. (fei)

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