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Fortschritte für Energiewende

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und die Governance-Verordnung werden essentielle Weichen in der europäischen Gesetzgebung für Ausbau und Integration der Erneuerbaren Energien nach 2020 stellen. Mit den verabschiedeten Beschlüssen wird das Europäische Parlament in die kommenden Verhandlungen mit dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission gehen. Diese starten im Frühjahr und sollen Ende 2018 abgeschlossen sein.

BEE begrüßt Parlamentvorschläge

Das Europäische Parlament (EP) hat die Parlamentspositionen zur Erneuerbare-Energien- und zur Energieeffizienz-Richtlinie sowie zur Governance-Verordnung festgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. BEE begrüßt die Parlamentsvorschläge weitgehend, "da sie ein wichtiges Signal für die Erneuerbaren Energien senden und mehr Klarheit für Mitgliedsstaaten und Investoren schaffen", sagt Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer des BEE. Eine wichtige Weichenstellung sei vor allem die vom Europäischen Parlament geforderte Anhebung des Anteils Erneuerbarer Energie am EU-Gesamtenergieverbrauch. Laut Parlamentsbeschluss soll der Anteil im Jahr 2030 bei mindestens 35 Prozent liegen. Dies entspricht einer Verbesserung gegenüber der von Europäischem Rat und Europäischer Kommission bislang vorgeschlagenen 27 Prozent. Aus Sicht des BEE wäre jedoch ein noch höherer Anteil Erneuerbarer Energie wünschenswert, um die vorhandenen Potenziale für den Klimaschutz, für nachhaltige Arbeitsplätze und Wertschöpfung sowie für den Industrie- und Innovationsstandort Europa voll auszuschöpfen.

Nationale Fördermechanismen sollen verbessert werden

Positiv bewertet der BEE die Verbesserungsvorschläge zur Ausgestaltung der nationalen Fördermechanismen in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Wo die Kommission lediglich auf die Anwendung interner Verwaltungsvorschriften verwiesen hat (Beihilfeleitlinien), sind im EP-Beschluss nun konkrete Prinzipien für die Ausgestaltung nationaler Fördersysteme formuliert. Gut sei dabei vor allem, dass Mitgliedsstaaten zwischen technologiespezifischen und technologieneutralen Ausschreibungen auswählen können und die Möglichkeit haben, Sonderregelungen für kleine Akteure und für die Bürgerenergie zu schaffen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, fünfjährige Investitions- und Ausschreibungsfahrpläne vorzulegen und den Bestandsschutz zu gewähren. „Das schafft Sicherheit für Investoren nach 2020“, so Röttgen.

Nationale Klimapläne müssen bis Juni 2019 vorliegen

In diesem Zusammenhang sei besonders wichtig, dass die Mitgliedstaaten frühzeitig bis Juni 2019 ihre Nationalen Energie- und Klimapläne vorlegen müssen. In den Plänen sollen Mitgliedstaaten nationale Ausbaupfade mit Zwischenprüfsteinen angeben, die Planbarkeit für Investoren und einen progressiven Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Erreichung des 2030-Ziels ermöglichen. Positiv für die Erneuerbaren-Integration ist die Konkretisierung der Berichtspflichten für Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Flexibilisierung des Energiesystems, zum Beispiel Maßnahmen zum Abbau unflexibler Restlasten. „Wichtig ist nun, dass die Vorschläge des Europäischen Parlaments in den weitergehenden Verhandlungen aufrechterhalten werden“, appelliert Röttgen an die Verhandler. (fei)

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