Das Nachrichtenportal für TGA-, HLK- und Sanitär-Experten
Holzpellets, Holzbriketts und Hackschnitzel

Aktuell stehen für Gebäudeeigentümer die jährlichen Heizkostenabrechnungen an. Mit dem DEPI-Berechnungstool ist jetzt eine einfache Berechnung für Immobilien mit Pelletfeuerung möglich.

Angabe der Pellet-Liefermenge reicht nicht

Gemäß der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (kurz: HeizkostenV) müssen Gebäudeeigentümer und Verwalter jährlich Heizkostenabrechnungen für Wohnungsnutzer erstellen. Auch bei mit Pellets beheizten Wohnungen gilt dabei: Der Abrechnung bei Mietwohnungen/Eigentumswohnungen muss der tatsächliche Brennstoffverbrauch (also der Pelletverbrauch und die dafür aufgewendeten Kosten) im Abrechnungszeitraum zugrunde gelegt werden.  Zu Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums muss hierzu die tatsächliche Pelletmenge im Lager in Tonnen und ihr Wert so genau wie möglich ermittelt werden. Die Angabe der gesamten Liefermenge im Berechnungszeitraum ist nicht ausreichend.

Herstellung von Holzpellets DEPI Herstellung Holzpellets b

Infografik: So werden Holzpellets produziert (© Deutsches Pelletinstitut)

Für Eigentümer kleiner Wohngebäude

Damit Gebäudeeigentümer, die auf Pelletfeuerung setzen, ihre Heizkostenabrechnung selbst durchführen können, hat das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) das Excel-basierte Berechnungstool „Heizkostenabrechnung für Pelletheizungen“ entwickelt.  Dabei werden die einzelnen Pelletlieferungen im Abrechnungsjahr und der Anfangs- und Endbestand des Lagers berücksichtigt. "Das Berechnungstool richtet sich speziell an Eigentümer kleiner Wohngebäude mit wenigen Wohnungen, die Heizkostenabrechnungen nicht von Abrechnungsdienstleistern erstellen lassen", erklärt das DEPI. Ein Infoblatt erläutert die Nutzung des Tools und worauf bei der Heizkostenkostenabrechnung bei Pelletheizungen besonders zu achten ist. (aho)

Schlagwörter: ,
0
0
0
s2smodern