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hydraulischer Abgleich

Aufgrund von Neuerungen bei den VdZ-Formularen hat IMI Hydronic Engineering seine Broschüre „Methoden für den Nachweis des hydraulischen Abgleichs“ aktualisiert.

Vereinfachung des hydraulischen Abgleichs

Das Sammelwerk enthält neben allen notwendigen Einstellprotokollen und Ermittlungstabellen für Heizkörperventile und Fußbodenheizkreisverteiler mit Voreinstellung und automatischer Durchflussregelung zur Berechnung und Dokumentation des hydraulischen Abgleichs, ebenfalls die Nachweisformulare zur Bestätigung der Maßnahme für die KfW- und BAFA-Förderung. Hinzugefügt wurde nun das neue, vom Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ in Zusammenarbeit mit KfW und BAFA entwickelte Formular „Verfahren B KfW-Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude)“. Der Vordruck kann für die KfW-Förderung zur Sanierung von großen Nichtwohngebäuden – für die es bisher kein entsprechendes Nachweisformular gab – genutzt werden.

Das neue Dokument ist für größere und komplexere Gebäude, in denen etwa mehrere Wärmeerzeuger zum Einsatz kommen, konzipiert. Die Vereinfachung des hydraulischen Abgleichs durch den Wegfall einer umfassenden Rohrnetzberechnung beim Einsatz von Thermostat- oder Regelventilen mit automatischer Durchflussregelung fand hier ebenfalls Berücksichtigung. Des Weiteren wurden in der Broschüre auch die beiden bestehenden Formulare Einzelmaßnahmen (Verfahren A und B)“ und „Verfahren B KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude)“ aktualisiert.  Eine Anpassung der Dokumente an die geltenden technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung ermöglicht ab sofort die Durchführung des hydraulischen Abgleichs als Einzelmaßnahme im Anschluss an eine nachträgliche Wärmedämmung auch nach Verfahren A.

Insgesamt stehen jetzt drei VdZ-Formulare zur Verfügung:

  • Einzelmaßnahmen (Verfahren A und B): Das bekannteste Formular wird für die KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen, das BAFA Marktanreizprogramm (MAP) und das BAFA Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) genutzt.
  • Verfahren B KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude): Dieses Formular wird von der KFW für die Förderung von Sanierung und Neubau zum Effizienzhaus in den EBS WG-Programmen 151 und 430 genutzt.
  • NEU! Verfahren B KfW-Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude): Dieses neue Formular kann ab sofort für die KfW-Förderung von Sanierung und Neubau von großen Nichtwohngebäuden genutzt werden (EBS NWG-Programme 217/218, 220/219 und 276/277/278). Für diese Fälle gab es bisher kein Nachweisformular. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen im NWG kann das Formular Einzelmaßnahmen weiterhin genutzt werden.
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