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Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) begrüßt das sich abzeichnende Vorhaben der Großen Koalition, eine Abwrackprämie und steuerliche Förderung für den Austausch veralteter Heizungen aufzulegen.

Die erhoffte Klimaschutzwirkung und damit verbundenen Kosten stünden allerdings nur dann in einem guten Verhältnis, wenn die neue Heizung zumindest anteilig Erneuerbare Energien nutze, schränkt der Verband ein. Dies müsse künftig zur Fördervoraussetzung werden. „Der Tausch von Ölheizungen einzig durch Gaskessel darf nicht belohnt werden. Andernfalls kommt lediglich ein Konjunkturprogramm für die Heizungsbranche voller Mitnahme- und Lock-in-Effekte mit überschaubarem Mehrwert fürs Klima“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V.  Nur jede vierte neue Heizung nutzt nach BSW-Angaben derzeit Erneuerbare Energien.

Der BSW erwartet, dass das viel zu langsame Modernisierungstempo in deutschen Heizkellern mit Hilfe der derzeit zwischen den Koalitionsfraktionen diskutierten Maßnahmen spürbar erhöht werden kann, wenn neben alten Ölkesseln auch der Austausch ineffizienter Gaskessel angereizt werde. Um eine anhaltende Verfehlung der Klimaziele und damit verbundene Strafzahlungen in Milliardenhöhe zu vermeiden, müsse aber gleichzeitig der Anteil von EE-Heizungen schnell vervielfacht werden. Mit Solarenergie, Bioenergie und Geothermie stünden ausreichend Alternativen bereit.

Der Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf stagniert seit nunmehr sieben Jahren bei lediglich 13 bis 14 Prozent. Dies geht aus Zahlen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik hervor, die als unabhängiges Fachgremium vom Bundesumweltministerium eingerichtet wurde. „Daran wird sich kaum etwas ändern, wenn die Politik das akute Klimaproblem im Wärmesektor weiterhin nur homöopathisch behandelt“, so Körnig. Vom Klimakabinett erwartet der BSW deshalb den Beschluss eines konkreten und beherzten „Maßnahmen-Mix aus Fördern und Fordern“. „Wir werden absehbar um verbindliche Mindestquoten zum Einsatz Erneuerbar Energien bei der Heizungssanierung nicht herumkommen. Bis dahin muss ein zumindest anteiliger EE-Einsatz Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln werden“, so Körnig.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

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