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HDG Kessel

Im Rahmen des Klimapakets hat die Bundesregierung die Förderung von CO2-neutralen Heizsystemen, wie den HDG Holzheizungen, neu geregelt.

Anstatt pauschaler Zuschüsse gibt es nun seit Anfang des Jahres 2020 ein neues Förderprogramm und Holzheizungen werden nun prozentual gefördert. Wird beispielsweise ein Ölkessel gegen eine Holzheizung ausgetauscht, steigt der Fördersatz auf 45 Prozent.

HDG Förderbetreuung mit Beratung und Service vor Ort

Um sich im 'Förder-Dschungel' zurechtzufinden, bietet HDG allen Interessenten eine Förderbetreuung an. Dazu gehört unter anderem die Beratung, welche Fördermöglichkeiten es gibt um die maximalen Fördersummen zu erhalten. Die Rundum-Unterstützung geht bis zur Antragsstellung zusammen mit dem Heizungsbaufachbetrieb. Zusätzlich findet sich auf der HDG Homepage ein Förderrechner, bei dem wenigen Klicks Informationen über mögliche Fördersummen abrufbar sind.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Förderung:

Was kann gefördert werden? Kessel, Installation, Inbetriebnahme, Umfeldmaßnahmen, Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Optimierung des Heizungsverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers (Investitionskosten), Lager und Transportsysteme. Anrechnungsfähige Kosten jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

Gibt es eine Grenze? Die anrechnungsfähigen Kosten betragen bei Wohngebäuden maximal 50.000 € inklusive Steuern pro Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden betragen die maximal anrechnungsfähigen Kosten 3,5 Millionen € inklusive Steuern.

Wie verhält es sich bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU)? Bei Antragstellern, die unter den Anwendungsbereich von Artikel 38 oder 41 AGVO fallen, sind die förderfähigen Kosten auf die Investitionsmehrkosten im Sinne von Artikel 38 Absatz 3und 41 Absatz 6 AGVO beschränkt.

Wann erfolgt die Antragsstellung? Die Antragsstellung bleibt unverändert. Alle Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Soll ich die BAFA- oder KfW-Förderung nutzen? Bei Kesseln mit einer Leistung > 100 kW empfiehlt es sich beide Fördervarianten durchzurechnen. Häufig wird die BAFA-Förderung höher sein als die KfW-Förderung. Achtung: Beide Förderwege können NICHT (!) kumuliert werden.

Quelle: HDG-Bavaria GmbH

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