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BSW Neue Fördersätze

Die zu Jahresbeginn deutlich verbesserten Förderkonditionen für Solarwärme-Anlagen im Rahmen des neu aufgelegten Marktanreizprogramms (MAP) greifen. Im ersten Halbjahr 2020 sind über 200 Prozent mehr Solarthermie-Förderanträge gestellt worden als im Vorjahr. Dies geht aus jetzt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichten Zahlen hervor.

So wurden im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 26.991 Anträge gestellt, gegenüber 8.700 Anträgen im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Solarheizungen werden seit Anfang 2020 im Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien" mit bis zu 35 Prozent – beim Austausch einer Ölheizung sogar mit bis zu 45 Prozent – bezuschusst. Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirt-schaft e. V. (BSW) nutzen bereits 2,5 Millionen Haushalte in Deutschland Solarthermie-Anlagen für die Erzeugung von Raumwärme oder zur Brauchwasser-Erwärmung.

Die Solarbranche befindet sich im Aufschwung: In den ersten sechs Monaten dieses Jahres setzten die Solarkollektor-Hersteller in Deutschland rund 11 Prozent mehr Solarkollektoren ab als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) monatlich erstellten Marktbefragungen hervor. Besonders positive Zahlen wurden im Monat Juni mit einem Absatzplus von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erzielt (vgl. auch BSW-Pressegrafik).

Die Geschäftslage hellte sich in den vergangenen Monaten deutlich auf. Der vom BSW seit 2005 vierteljährlich erhobene Geschäftsklimaindex kletterte auf den höchsten Stand seit über 10 Jahren. „Statt einer Corona-Delle erleben wir eine Investitionswelle. Die verstärkte Klimadebatte der letzten Jahre, deutlich verbesserte Fördersätze und die im kommenden Jahr erwartete Einführung eines jährlich steigenden CO2-Preises auf fossile Brennstoffe zeigen Wirkung“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Einer aktuellen Umfrage der Beratungsgesellschaft co2online zufolge beabsichtigen 43 Prozent der Befragten bei einer geplanten Gebäudeinvestition eine Heizungsmodernisierung. Der BSW rechnet vor diesem Hintergrund mit einer anhaltend guten Auslastung seiner Mitgliedsunternehmen. Er hatte sich im Juni mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Haushaltsmittel für das MAP-Förderprogramm im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts um weitere 300 Mio. aufgestockt wurden.

Hintergrund

Bei der Beheizung von Neubauten ist der Einsatz Erneuerbarer Energien seit einigen Jahren Pflicht. Bei der Installation einer Solarwärmeanlage in Bestandsgebäuden, die zuvor mit Öl oder Gas geheizt wurden, übernimmt der Staat seit dem 1. Januar 2020 bis zu 45 Prozent der Investitionskosten. Anträge müssen vor Auftragserteilung beim zuständigen Bundesamt BAFA gestellt werden.

Alternativ kann eine steuerliche Förderung in Anspruch genommen werden, bei der die Steuerschuld entsprechend gekürzt wird. Ohne vorherigen Antrag oder eine Energieberatung erhält man so 20 Prozent der Investitionssumme für die neue Solarwärmeanlage vom Staat zurück. Der Fachbetrieb, der die Anlage installiert, stellt dafür eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW)

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