Das Nachrichtenportal für TGA-, HLK- und Sanitär-Experten
intelligent-heizen-energiewende

Die Ampel-Koalition möchte den Umstieg auf erneuerbare Energien deutlich beschleunigen. Ihr Ziel: 50 Prozent der Wärme sollen bis 2030 klimaneutral erzeugt werden. Was das für die Heizungsmodernisierung bedeutet und welche Maßnahmen laut Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht werden sollen, zeigt das Serviceportal „Intelligent-heizen.info“.

Rund 18 Prozent aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen allein durch das Beheizen und Kühlen von Gebäuden sowie die Warmwasseraufbereitung. Um den Anteil an Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen, setzt die neue Bundesregierung auf eine Kombination aus Gesetzesänderungen und Neuerungen. Hier die wichtigsten Maßnahmen für den Gebäudebereich und die Heizung im Überblick: 

Geplante neue Vorschriften beim GEG

• Ab 2024 sollen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) strengere Vorschriften bei der Modernisierung gelten: Komponenten, die im Zuge einer Sanierung ausgetauscht bzw. neu eingesetzt werden, müssen dann dem Niveau eines Effizienzhaus 70 entsprechen. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass es 30 Prozent weniger Primärenergie verbraucht als ein vergleichbares Gebäude, das den Ansprüchen der GEG entspricht.

• Ab 2025 dürfen nur noch neue Heizungen eingebaut werden, die zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren.

• Ab 2025 wird das Effizienzhaus 40 im GEG als Neubau-Standard verankert. Das Besondere: Neben einem umfassenden Wärmeschutz müssen beim Effizienzhaus 40 regenerative Energien zum Einsatz kommen, beispielweise in Form einer Pelletheizung, einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe.

Anpassungen bei der Förderung

• Es soll ein neues Förderprogramm für den Wohnungsneubau eingeführt werden, bei dem die Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter als Bewertungsmaßstab herangezogen werden.

• Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind bislang nicht aufgeführt. Allerdings ist spätestens ab 2024 im Zuge der strengeren Vorschriften beim GEG mit Anpassungen zu rechnen. Fest steht, dass es einen Förderstopp bei erneuerbaren Energien geben wird, sobald der Kohleausstieg vollendet wurde. Das ist für 2023 geplant.

CO2-Preis und Kostenverteilung

• Ab 2023 soll die Umlage zur EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms vom Bund finanziert werden. Das entlastet Stromkunden, die bislang die höheren Kosten durch die CO2-Bepreisung selbst tragen mussten.

• Vermieterinnen und Vermieter sollen ab Mitte 2022 den höheren CO2-Preis beim Heizen mittragen: Ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen soll eine solche Kostenaufteilung  ermöglichen. 

Ausbau Solarenergie

• Ab 2022 soll die Solarnutzung bei gewerblichen Neubauten bundesweit zur Pflicht werden.

• Bei privaten Neubauten gibt es unterschiedliche Regelungen. Einige Bundesländer wie Berlin haben ein Solargesetz erlassen, das ab 2023 für private Neubauten und Bestandsgebäude im Falle von wesentlichen Umbauten des Daches eine Solarpflicht vorsieht. 

Kostenlose Sanierungsfahrpläne und ein digitaler Energieausweis

• Sanierungsfahrpläne, die auf einer Energieberatung basieren, sollen für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

• Der Energieausweis soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.
 
Tipp: Welche Technologien oder Maßnahmen am besten geeignet sind, um CO2-Emissionen zu reduzieren, kann von Haus zu Haus unterschiedlich sein. Für jedes Gebäude gibt es die passende Lösung, um die Energieeffizienz zu steigern. Anregungen und praktische Tipps für einen Heizungswechsel finden Sie auf Neue Heizung

Quelle: Intelligent Heizen

0
0
0
s2smodern