Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben heute eine öffentliche Konsultation zum Umstieg auf erneuerbare Wärme eingeleitet.
Ziel ist es, den Zeitpunkt, ab dem neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, auf den 1. Januar 2024 vorzuziehen. Dazu erklärt Jürgen Leppig, der Bundesvorsitzende des Energieberaterverbands GIH:
„Den angedachten verpflichtenden „Heizungs-TÜV“ für über 15 Jahre alte Anlagen begrüßen wir vollumfänglich. Er wird dafür sorgen, dass Energieberatende frühzeitig hinzugezogen werden – und nicht erst, wenn etwas im Argen liegt und die Zeit drängt. Denn die Erfahrung zeigt, dass es dann schnell gehen muss und ganzheitliche Heizungs- und Gebäudelösungen meist zugunsten von schnellen Reparaturlösungen auf der Strecke bleiben. Oft bedeutet dies sogar, dass alte Gas- oder Ölheizungen nicht abgeschafft, sondern nur gegen neuere Modelle ausgetauscht werden.
Ein erster Blick in das vorgelegte Konzept zeigt uns allerdings auch, dass es sehr komplex ausfällt und viele verschiedene Erfüllungsoptionen bietet. Hier wäre es wünschenswert, dass auf Einfachheit geachtet wird und potenzielle Schlupflöcher vermieden werden.“
Quelle: GIH