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Martin Bentele DEPV

Die geplante Beschränkung der Gas- und Strom-preisbremse auf leitungsgebundene Energieträger lässt rd. 30 Prozent der Gebäude außen vor, die z.B. mit Heizöl oder Holzpellets beheizt werden. Dabei haben diese zum erheblich Teil Preissteigerungen in ähnlicher Größenordnung zu verkraften wie bei Erd-gas, Fernwärme oder Strom.

Der VEH - Verband für Energiehandel Südwest-Mitte und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) fordern daher von der Bundesre-gierung eine Entlastung für alle betroffenen Heizungsbetreiber im gleichen Umfang. 

„Die vorgesehene Härtefallregelung für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizung über das Jobcenter ist kein gleichwertiger Ersatz,“ betont VEH-Geschäftsführer Hans-Jürgen Funke. „Besser wäre eine komplette Gleichbehandlung dieser Haushalte bei der sozial-politisch begründeten Heizkostenentlastung. Außerdem ist die Härtefallregelung in den Gesetzentwürfen zur Gas- und Strompreisbremse noch nicht einmal im Detail enthal-ten,“ ergänzt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Die konkrete Ausgestaltung bleibt unklar und scheint für die Betroffenen mit erheblichen Hürden verbunden zu sein, kriti-sieren die Verbandsvertreter. 

Quelle: DEPV

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