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IWO, AwSV

Die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) wurde jetzt veröffentlicht und tritt zum 01.08.2017 in Kraft. Erstmalig gibt es damit eine bundeseinheitliche Regelung auf diesem Gebiet, die auch die Heizöllagerung betrifft.

Prüftpflicht für Heizöltanks einheitlich

Die Verordnung löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab und regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen, sowie die Pflichten der Betreiber solcher Anlagen. Die neue AwSV regelt alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen bis zu Biogasanlagen.

Auch die Prüfpflichten für Heizöltanks sind nun bundeseinheitlich, haben sich im Vergleich zu den bisherigen Länderverordnungen jedoch nur marginal verändert. Es gilt weiterhin eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle unterirdischen Tanks, für oberirdische Anlagen größer als 1.000 Liter in Schutzgebieten sowie für alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen.

Fachbetriebe aufgepasst!

"Da viele der bisherigen Länderregelungen in die neue Verordnung eingeflossen sind, sind die Änderungen im Bereich der Heizöltanks überschaubar", erklärt Thomas Uber, Repräsentant des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO) und Sachverständiger für VAwS-Anlagen.

Der Eigentümer ist auch weiterhin für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Tankanlage verantwortlich. Es sind bei bestehenden Heizöltanks gegebenenfalls gering-investive Maßnahmen notwendig, wie etwa die Nachrüstung eines Antiheberventils oder einer Tankuhr auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb.

Für Fachbetriebe gibt es eine wichtige Neuerung: Die Fachbetriebspflicht wird durch die neue AwSV in einigen Bundesländern ausgeweitet und gilt nun bundesweit für Heizöltanks mit einem Volumen größer als 1.000 Liter. Neu ist die Fachbetriebspflicht damit für

  • Baden-Württemberg,
  • Hessen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Saarland,
  • Sachsen-Anhalt
  • und Schleswig-Holstein.

Hier sollten Handwerksbetriebe, die noch nicht als Fachbetrieb zertifiziert sind, das bis zum August 2017 nachholen. (fei)

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