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Energielabel für Heizungsanlagen: Markteffekte bleiben aus

Seit dem 26.09.2015 dürfen neue Heizgeräte nur noch mit Energielabel vertrieben werden. Dies soll mehr Transparenz schaffen und hocheffiziente, erneuerbare Technologien fördern. Große Markteffekte blieben jedoch bisher aus.

Kennzeichnungspflicht noch nicht im Markt angekommen

Neben einzelnen Wärmeerzeugern, Warmwasserbereitern und -speichern müssen laut EU-Verordnung seit zwei Jahren auch kombinierte Anlagen mit Temperaturregler und Solarthermie gekennzeichnet werden. Handwerker sind verpflichtet, dem Kunden die Energielabels schon mit dem Angebot zu überreichen. Hersteller müssen Produktlabel und Daten für die Berechnung des Verbundanlagenlabels zur Verfügung stellen.

"Die Hersteller haben ihre Hausaufgaben gemacht, sie bieten effiziente Produkte und stellen die Produktdaten zuverlässig zur Verfügung", sagt VdZ-Geschäftsführer Dr. Michael Herma. Im Verhältnis zur Anzahl neu installierter Heizungsanlagen sei die Nachfrage nach Verbundlabels jedoch eher gering. Das Label sei offenbar noch nicht vollständig im Markt angekommen und werde vom Verbraucher kaum nachgefragt. Das könnte laut Herma unter anderem daran liegen, dass die beste Effizienzklasse, anders als bei Weißer Ware, nicht unbedingt die effizienteste Lösung für das Gebäude darstelle. Welche Produktkombinationen sinnvoll sind, läge weiterhin im Verantwortungsbereich des SHK-Handwerkers.

Nachbesserungsbedarf auf EU-Ebene

Neben der geringen Bekanntheit des Labels bestehe auch bei den zugrundeliegenden Verordnungen Verbesserungsbedarf. Die Kombinationsmöglichkeiten für die Berechnung von Verbundanlagen spiegelten häufig nicht die Realität am Bau wieder. So werde die klassische Kombination aus Wärmeerzeuger und separatem Warmwasserspeicher in den meisten Fällen nicht als Verbundanlage gelabelt, sondern beide Geräte erhielten einzelne Produktlabel. "Solche praxisfernen Regeln sind dem Handwerker schwer vermittelbar. Hier sollte die EU-Kommission rasch nachbessern", fordert Herma. Zwar werde auf EU-Ebene momentan an der Novellierung der Verbrauchkennzeichnungsrichtlinie gearbeitet, die Regelungen zu Heizungsgeräten seien hiervon allerdings ausgenommen und würden voraussichtlich erst ab 2026 überarbeitet. (fei)

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