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Emissionen, Holzfeuerungen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine Emissionsbilanzen für Holzfeuerungen bis Ende 2016 mit Emissionsfaktoren abgeschätzt, die die Emissionen des Anlagenbestands des Jahres 2005 abbildeten. Die Effekte sauberer Neuanlagen und der Stilllegung alter Anlagen wurden nicht berücksichtigt. Jetzt hat das UBA diesen Fehler korrigiert.

Bewertung auf fiktiven Emissionen

Steigende Anlagenzahlen bzw. ein steigender Holzverbrauch führten jährlich zu einer Erhöhung der berechneten Emissionen für Holzfeuerungen. Denn auch die Emissionen jeder Neuinstallation werden mit den Programmen der gängigen Energieberatersoftware bis heute auf Basis veralteter Emissionsfaktoren bewertet. Die Effekte der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (sog. Kleinfeuerungsverordnung oder auch 1. BImSchV), die 2010 und 2015 die Staubgrenzwerte für Festbrennstofffeuerungen in zwei Stufen erheblich verschärft haben, wurden in der Emissionsberichterstattung des UBA, in der Energieberatung und damit auch in der öffentlichen Debatte bisher überhaupt nicht berücksichtigt. Holzfeuerungsanlagen wurden daher letztlich auf Basis von fiktiven Emissionen bewertet, die entstanden wären bzw. entstünden, wenn es die Novelle der 1. BImSchV im Jahre 2010 nicht gegeben hätte. Darauf weist der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) hin.

Berücksichtigung der Wirkungen der Novelle der 1. BImSchV erst Anfang 2017

Mittlerweile hat das UBA diesen Fehler korrigiert. Im Mai 2016 wurde die vom UBA beauftragte Studie „Ermittlung und Aktualisierung von Emissionsfaktoren für das nationale Emissionsinventar bezüglich kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher“ abgeschlossen, die die Entwicklung des Anlagenbestands seit 2010 abschätzt und neue Emissionsfaktoren ermittelt. Auf dieser Basis hat das UBA die Gesamtemissionen der Holzfeuerungsanlagen für die Emissionsberichterstattung bis 2015 neu berechnet. Anfang des Jahres wurde das nationale Emissionsinventar auf Basis dieser neuen Emissionsfaktoren aktualisiert. Dabei nahmen z.B. für das Jahr 2014 die geschätzten Emissionen aus Holzfeuerungen gegenüber den bisher veröffentlichten Daten um ca. 25 Prozent ab. (Bild 1)

Bild 1: Quellen der Feinstaubemissionen (PM 10) in Deutschland von 1995 bis 20151

Bild 1: Quellen der Feinstaubemissionen (PM 10) in Deutschland von 1995 bis 2015 (Quelle: Umweltbundesamt/Deutsches Pelletinstitut GmbH)

Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen sanken seit 2010 um ein Drittel

Die aktualisierten Zahlen des UBA zeigen daher ein deutlich verändertes Bild im Vergleich zu den bislang veröffentlichten Statistiken:

  •  In absoluten Mengen sanken die Feinstaubemissionen von 2010 bis 2015 bereits um ein Drittel.
  • Der Anteil der Holzfeuerungen an den Feinstaubemissionen (PM10) in Deutschland hatte bis 2010 auf einen Höchststand von 11,7 Prozent im Jahr 2010 zugenommen. In den Folgejahren ging er dann um 3,5 Prozentpunkte auf 8,2 Prozent im Jahr 2015 zurück.
  • Der Anteil der Holzfeuerungen an den PM2,5-Emissionen ging nach dem Anstieg auf den Höchststand von 22 Prozent im Jahr 2010 in den Folgejahren um 4,6 Prozentpunkte auf 17,4 Prozent im Jahr 2015 zurück.
  • Seit 2010 ist der Trend zu steigenden Emissionen aus Holzfeuerungen gebrochen und der Anteil von Holzfeuerungen an den Feinstaubemissionen deutlich gesunken.
  • Bei Holzfeuerungen machen die PM2,5-Emissionen etwa 95 Prozent und damit den Großteil der PM10- Emissionen aus. Daher liegt bei den Holzfeuerungen der Anteil an den PM2,5-Emissionen fast 10 Prozentpunkte höher als bei den PM10-Emissionen. Dieses stärkere Gewicht der Holzfeuerungen bei den PM2,5- Emissionen hat sich in den letzten 20 Jahren noch einmal verstärkt, weil die gesamten PM2,5-Emissionen aus allen Quellen in den letzten 20 Jahren mit fast 50 Prozent deutlich stärker gesunken sind als die PM10- Emissionen, die insgesamt nur um ein Drittel zurückgegangen sind.
  • In keinem Jahr haben die PM10- oder die PM2,5-Emissionen der Holzfeuerungen die Emissionen aus allen anderen Quellen überstiegen. Demgegenüber wurde in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit auf Basis der veralteten Daten immer wieder darauf verwiesen, dass die Staubemissionen aus Holzfeuerungen mittlerweile die Emissionen aus allen anderer Quellen überträfen. Dabei bezog z.B. die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ihre Aussagen nicht auf Daten der PM10-Emissionen, sondern der PM2,5-Emissionen, weil diesen Emissionen eine besonders hohe Gesundheitsschädlichkeit zugeschrieben wird und der Anteil Holzfeuerungen hier wie beschrieben deutlich höher ausfällt als bei den anderen Quellgruppen. Allerdings ist für die Öffentlichkeit nicht immer klar erkennbar, auf welche Feinstaubemissionen sich die Aussagen beziehen, weil sowohl PM10 als auch PM2,5 als Feinstaub bezeichnet wird, und nicht immer klar gekennzeichnet wird, auf welchen Wert sich die Aussagen beziehen.

Bild 2: Anteile der Quellen der Feinstaubemissionen (PM 2,5) in Deutschland.

Bild 2: Anteile der Quellen der Feinstaubemissionen (PM 2,5) in Deutschland. (Quelle: Umweltbundesamt/Deutsches Pelletinstitut GmbH)

Gesamtemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen nur begrenzt aussagekräftig

Eine weitere Ursache für den scheinbar über allen anderen Quellgruppen liegenden Anteil der Holzfeuerungen bei den PM2,5-Emissionen liegt laut DEPV darin, dass die in der Systematik der internationalen Emissionsberichterstattung veröffentlichten Daten nicht die spezifischen Emissionen von Holzfeuerungen ausweisen, sondern die Gesamtemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen in Haushalten. Diese umfassen neben den Emissionen aus Holzfeuerungen auch die Emissionen aus Kohlefeuerungen und aus Öl- und Gasheizungen. Demgegenüber beruhen die beiden obigen Grafiken auf einer Sonderauswertung des UBA, bei der die Emissionen aus Holzfeuerungen separat ausgewiesen sind und bei der auch die anderen Quellgruppen anders als in der offiziellen internationalen Statistik gruppiert sind.

Zwar machen in Deutschland Holzfeuerungen ca. 95 Prozent der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen in Haushalten aus, weil der Anteil der Kohleöfen und -heizungen nur noch niedrig ist und die Staubemissionen aus Ölheizungen durch die Einführung von schwefelarmem Heizöl deutlich zurückgegangen sind. Gleichwohl bezog sich die Aussage, dass Holzfeuerungen mittlerweile den höchsten Anteil an den Feinstaubemissionen stellten, vielfach auf die Daten zu den Gesamtemissionen aus Haushalten inkl. Kohle-, Öl- und Gasfeuerungen, und diese liegen demnach etwa 5 Prozent über denen der Holzfeuerungen.

Verschärfend kommt hier jedoch hinzu, dass für diesen Vergleich oft europäische Zahlen über die Emissionen auf häuslichen Kleinfeuerungsanlagen als Vergleichsgrundlage herangezogen werden. In anderen europäischen Ländern wie z.B. Polen und Tschechien, in denen noch viel mit Kohle geheizt wird, dürfte der Anteil der Kohlefeuerungen an den häuslichen Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen aber noch deutlich höher liegen. Daher können Aussagen, die sich auf europäische Daten beziehen, nicht auf deutsche Verhältnisse übertragen werden.

Erfolg der Novelle der 1. BImSchV

Der Anstieg der Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen bis 2010 ist auf die Zunahme der Holzfeuerungen und insbesondere der Stückholzöfen in den 2000er-Jahren zurückzuführen. Die besonders hohen Emissionen im Jahr 2010 wurden u.a. vom winterbedingt hohen Holzverbrauch in jenem Jahr verursacht. Der stetige Rückgang in den Folgejahren dürfte dann im Wesentlichen ein Erfolg der im Jahr 2010 in Kraft getretenen Novelle der 1. BImSchV sein.
Diese Novelle führte deutlich verschärfte Grenzwerte für Neuanlagen ein, und zwar in zwei Stufen: zum 22.3.2010 die 1. Stufe und zum 1.1.2015 (für Stückholzkessel erst zum 1.1.2017) die 2. Stufe. Während bis 2010 Holzfeuerungen ab 15 kW 150 mg Staub pro m³ ausstoßen durften und es für kleinere Holzfeuerungen keine Grenzwerte gab, dürfen Holzzentralheizungen ab 4 kW heute nur noch 20 mg Staub m³ und damit weniger als 15 Prozent des alten Grenzwertes emittieren.

Außerdem wurden für alte Holzöfen und -heizungen, die vor 20210 installiert wurden, zum Teil erstmals überhaupt Grenzwerte festgelegt, die nach Ablauf der Übergangsfrist in den Jahren 2015 bis 2025 nach und nach greifen. Sie führen dazu, dass ein großer Teil der alten Holzöfen und vor allem der Holzheizungen, die heute noch hohe Emissionen verursachen, stillgelegt oder nachgerüstet werden müssen. Daher wird sich nach 2015 die Abnahme der Staubemissionen aus Holzfeuerungen verstärkt fortsetzen. Es werden dann immer mehr alte Anlagen mit hohen Emissionen, die vor 2010 installiert wurden, stillgelegt und sauberere Neuanlagen, die die 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten müssen, in Betrieb sein.

Geringer gesetzlicher Handlungsbedarf bei privaten Holzfeuerungen

Insgesamt zeigen die neuen Zahlen laut DEPV, dass die Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen zwar nach wie vor nicht vernachlässigbar sind, dass sie aber doch deutlich kleiner sind, als der Öffentlichkeit in den letzten Jahren regelmäßig vermittelt wurde. Zudem sei zu erwarten, dass diese Mengen in den nächsten Jahren weiter spürbar sinken werden. Die Zahlen zeigen außerdem, dass Probleme mit hohen Staubemissionen aus Holzfeuerungen in aller Regel auf alte Holzfeuerungen zurückzuführen sind, die von den Übergangsregelungen der 1. BImSchV entweder ausgenommen oder noch nicht betroffen sind.

Insgesamt zeigen die Zahlen, dass die Politik in Deutschland bei Holzheizungen bis 1 MW die erforderlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung im Wesentlichen bereits ergriffen hat. Insgesamt besteht hier nur noch ein geringer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Insbesondere für Neuanlagen sind die Regelungen bereits sehr streng und ausreichend. Es kommt daher v.a. darauf an, die Modernisierung des Altanlagenbestands konsequent voranzubringen und hier Vollzugsdefiziten bei den Austausch- und Nachrüstpflichten zu begegnen.

Fazit

Die neuen Zahlen könnten dazu führen, dass die Erfolge und Wirkungen der Novellierung der 1. BImSchV von der Öffentlichkeit erkannt und gewürdigt werden. Wenn es dann noch gelingen würde, dass in der Diskussion zukünftig zwischen Holzheizungen und Pelletöfen auf der einen und Stückholzöfen auf der anderen Seite differenziert würde, dann wäre für die Luftreinhaltung viel erreicht. Denn auch neue Stückholzöfen können weiterhin Probleme bereiten, wenn sie falsch bedient und/oder mit zu feuchtem oder belastetem Holz oder gar mit Abfällen befeuert werden, während diese Gefahr bei automatisch befeuerten Pelletkesseln und Pelletöfen nicht besteht. Hier besteht auch weiterhin Handlungs- und Aufklärungsbedarf. (fei)

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