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Energielabel für vor 1996 eingebaute Heizkessel jetzt Pflicht

Seit Jahresbeginn ist das Energieeffizienzlabel für diejenigen Heizkessel Pflicht, die vor 1996 eingebaut wurden. Schornsteinfeger sind dazu angehalten, an alten Anlagen ein entsprechendes Etikett im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle anzubringen.

Zeitplan für Energielabel

Das Energielabel wird bis 2024 schrittweise eingeführt. 2019 etikettieren die Schornsteinfeger nur Wärmeerzeuger, deren Baujahr vor 1996 liegt. Danach werden jedes Jahr weitere Jahrgänge einbezogen: 2020 folgen die Baujahre 1996 bis 1997 und 2021 die Baujahre 1998 bis 2001. Ab 2024 werden die Geräte gekennzeichnet, die älter als 15 Jahre sind. Neue Heizungen brauchen mit dem EU-Energielabel seit September 2015 eine vergleichbare Kennzeichnung auf europäischer Ebene. Für Hauseigentümer entstehen keine Kosten, wenn der Schornsteinfeger das Gerät etikettiert. Das Label wird während der Feuerstättenschau vergeben, die alle drei Jahre stattfinden muss. Festgelegt ist die Regelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG).

Für C bis D lautet die Devise: Raus damit!

Fachleute raten, bereits ab einem Alter von 20 Jahren einen Tausch prüfen zu lassen, in vielen Fällen ist er wirtschaftlich. Wer einen Aufkleber mit dem dritten oder vierten Buchstaben im Alphabet bei seiner mindestens 23 Jahre alten Heizung erhält, sollte besonders dringend über einen Heizungstausch nachdenken. „Heizkessel der Stufen C und D sind in der Regel Konstanttemperatur- oder alte Niedertemperaturkessel“, sagt Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. „Sie arbeiten mit der veralteten Technik und haben einen deutlich höheren Energieverbrauch als moderne Brennwertgeräte.“

Neue Heizungen können in Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 20 Prozent an Endenergie und Kohlendioxid einsparen. „Zwar kostet die Neuanschaffung Geld, sie rechnet sich aufgrund der besseren Brennstoffausnutzung und der stromsparenden Effizienzpumpe aber oft nach wenigen Jahren“, so Freier. Für viele Heizungen gibt es auch eine finanzielle Förderung, die die Investition verringert.

Gebäudeenergieberatung

Welche Technik sich eignet und wie hoch die Leistung des Wärmeerzeugers sein muss, hängt vom Energiestandard des Gebäudes ab. Oft kann eine neue Heizung deutlich kleiner dimensioniert werden als die alte, was zu zusätzlichen Einsparungen führt. Hauseigentümer, die mehr über den Zustand ihrer Heizung wissen wollen, sollten eine finanziell geförderte Gebäudeenergieberatung in Anspruch nehmen, empfiehlt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Die Beratung zeigt auch, ob im jeweiligen Fall eine Heizungsoptimierung ausreicht. Das kann der Einbau einer neuen Heizungspumpe sein oder ein hydraulischer Abgleich.“ Auch zur Dämmung der Außenhülle gibt die Beratung Antworten.

Erneuerbare und KWK: A+++ bis A+

Das Energielabel veranschaulicht auf einer Skala von grün bis rot, wie effizient der Wärmeerzeuger im Haus ist. Bekannt ist das Label von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken und Wäschetrocknern. Die Effizienzklassen bei bestehenden Heizungen reichen von A++ als beste bis E als schlechteste Einstufung. Am 26.09.2019 kommt die Klasse A+++ hinzu, die Klasse E entfällt.

Die Einstufung A+++ bis A+ erhalten die Geräte, die auf Basis erneuerbarer Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung Wärme produzieren. Die Kategorien A bis D werden für die Kennzeichnung fossiler Heizkessel, die Öl oder Erdgas als Brennstoff nutzen, verwendet. Alte Holz- und Pelletheizungen bekommen kein Etikett. Eine Messung vor Ort ist nicht vorgesehen, um das Kennzeichen auszustellen. Angebracht wird das Effizienzlabel an der Vorderseite des Heizkessels. Mit dem Label sollen die Verbraucher auf mögliche Energiekosteneinsparungen nach einer Sanierung aufmerksam gemacht werden. Eine Gebäudeenergieberatung ist sehr sinnvoll, wenn ein Heizkesseltausch ansteht. Rund 30 Prozent, umgerechnet sechs Millionen Kessel, sind in Deutschland älter als zwei Jahrzehnte. Entsprechend hoch ist das Einsparpotenzial.(fei)

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