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BDH-Hauptgeschäftsführer Andreas Lücke

EnEV, EEWärmeG und Teile des EnEG sollen in einem neuen Energiesparrecht für Gebäude zusammengefasst werden, das hat die Bundesregierung Ende 2015 beschlossen. Die GI-Redaktion hat bei Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH), nachgefragt, was die Heizungsindustrie vom neuen Energiesparrecht erwartet und wie sich weitere Verschärfungen auf die Branche auswirken könnten.

EnEV und EEWärmeG werden zusammengelegt. Befürworten Sie dies und erwarten Sie daraus folgend Vereinfachungen für Nachweise und Baupraxis?

Der BDH befürwortet wie viele andere Verkehrskreise seit Jahren die Zusammenlegung von EnEV und EEWärmeG. Der Hintergrund ist die Inkohärenz zwischen den Anforderungen der EnEV auf der einen und des EEWärmeG auf der anderen Seite für den Neubau. Wurden EnEV-Standards korrekt eingehalten, traf dies in vielen Fällen nicht hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des EEWärmeG zu. Für die Handwerker, planenden Ingenieure und Architekten geriet dies zu einem Seiltanz.

Der BDH erwartet insofern von der Zusammenlegung der EnEV und des EEWärmeG nicht nur Vereinfachungen, sondern auch Rechtssicherheit und Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen. Diese Meinung teilen im Übrigen die Mehrheit der Bundesländer und die Parteien der Großen Koalition. Ob der ambitionierte Zeitplan der Bundesregierung eingehalten werden kann, sei dahingestellt.

Die Anforderungen sollen nach gegenwärtigem Diskussionsstand voraussichtlich im Jahr 2019 noch einmal verschärft werden, dann wird im Neubau das Niedrigstenergiegebäude obligatorisch. Erwarten Sie, dass auch nach diesem Zeitpunkt noch Gebäude mit fossilen Energieträgern beheizt werden können?

Von jeder Novelle der Energieeinsparverordnung, unabhängig von realistischen oder unrealistischen Zielsetzungen, erwarten wir eine technologieoffene Gestaltung. Das bedeutet, Maßnahmen an der Gebäudehülle und über die Anlagentechnik gleichberechtigt zur Erfüllung der Anforderungen der EnEV zuzulassen. Alles andere hieße, die Technologieoffenheit und damit den marktwirtschaftlichen Ansatz der EnEV zu verlassen. Wer die Technologieoffenheit der EnEV weiter fortführt, fördert Innovationen, Marktwirtschaft und kostengünstige Lösungen. Im Übrigen sehen wir die Fragestellung an sich für viel zu eng, weil längst anlagentechnische Lösungen zur Verfügung stehen, die hohe Effizienz mit erneuerbaren Energien koppeln.

Zur EnEV-Novellierung vorgelegte Gutachten belegen, dass zumindest der mittlere Primärenergiefaktor für den Strom-Netzmix im Jahr 2020 im Bereich von 1,5 liegt. Ob dieser Faktor auch für Heizwärmepumpen sachgerecht ist, wird kontrovers diskutiert. Wie steht der BDH zu einer nochmaligen Verringerung des Primärenergiefaktors für Strom?

Der Primärenergiefaktor wurde im Rahmen der Novelle der EnEV 2014 für die zweite Stufe von 2,4 auf 1,8 gesenkt. Wir unterstützen die Bundesregierung darin, an den Primärenergiefaktoren nichts zu verändern. Diese Meinung teilen auch Hersteller von Wärmepumpen, die bei einer weiteren Absenkung der Primärenergiefaktoren Probleme für den Einsatz hydraulischer Heizsysteme und damit auch für Wärmepumpen sehen.  

In umweltpolitischen Kreisen wird eine Abkehr vom Wirtschaftlichkeitsgebot gefordert, auch bei der „Stromwende“ gibt es keine dem §5 des EnEG entsprechende Anforderung. Sollte sich die Politik von der Vorstellung lösen, dass Niedrigstenergiegebäude wirtschaftlich sind und zukünftig Bauherren gewisse Mehrkosten zumuten?

Die Abkehr vom Wirtschaftlichkeitsgebot und die totale Unterordnung unter Klimaschutzziele verkennen die heute geltende Rechtsordnung mit einem Grundgesetz, das Bestandsschutz für die Menschen garantiert. Auf diesem Bestandsschutz im Grundgesetz basiert auch das Wirtschaftlichkeitsgebot der EnEV. Dieses Wirtschaftlichkeitsgebot schützt die Menschen vor überzogenen etatistischen Zwangsmaßnahmen. Der BDH setzt sich für bezahlbaren Klima- und Ressourcenschutz ein, der die Individualrechte der Menschen in Deutschland nicht einschränkt.

Die EnEV fokussiert in ihren Anforderungen wesentlich auf den Neubau. Der Löwenanteil von Energieverbrauch, Emissionen und natürlich auch Marktumsatz findet im Bestand statt. Sollte das neue Energiesparrecht mehr auf den Bestand ausgerichtet werden? Wie müsste das aussehen?

Die EnEV sollte, wie auch im Koalitionsvertrag dargelegt, aus Sicht des BDH weiterhin auf den Neubau beschränkt bleiben. Die hohen CO2-Minderungs- und Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand sollten nicht durch kontraproduktive Zwangsmaßnahmen, sondern durch eine verlässliche, attraktive und langfristig ausgerichtete, zugleich aber auch degressive Förderung gehoben werden.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Lücke.

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