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Das ändert sich bei der Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Seit Jahresbeginn 2019 gelten neue Förderbedingungen für Kälte- und Klimaanlagen. Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. stellt die Neuerungen vor.

Neu bei der Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Diese Kälte- und Klimaanlagen werden gefördert:

  • Gefördert werden nur noch neu zu errichtende bzw. neu zu installierende stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.
  • Außerdem können Anlagen gefördert werden, bei denen die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) jedoch bestehen bleibt.

Neu und zusätzlich gefördert werden

  • adiabate Verdunstungskühlanlagen,
  • Vakuum-Flüssigseiserzeuger,
  • Kühlsolekreisläufe und
  • die Kombination eines Kälteerzeugers mit Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien.

Förderung von zusätzlichen Komponenten und Systemen

Neu ist auch, dass neben dem eigentlichen Kälteerzeuger auch zusätzliche Komponenten und Systeme gefördert werden können, beispielsweise

  • Luftkühler,
  • Rückkühler,
  • eigenständige Wärmepumpen für die Abwärmenutzung und
  • thermische Speicher.

Für die fachkundige Ausführungsplanung indirekter Systeme kann eine Planungspauschale gewährt werden.

Wer wird gefördert?

Einen Förderantrag unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht stellen können

  • Unternehmen,
  • gemeinnützige Organisationen,
  • Kommunen,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Zweckverbände und Eigenbetriebe,
  • Hochschulen und Schulen,
  • Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen.

Der Antragsteller muss entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sein, auf dem sich die Anlage befindet. Auch ein Energiedienstleistungsunternehmen – ein Contractor – kann den Förderantrag stellen, wenn er vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragt ist.

Hintergrund

Seit 01.01.2019 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge auf Förderung von Kälte- und Klimaanlagen gemäß der Kälte-Klima-Richtlinie vom 19.12.2018 gestellt werden. Das Bundesumweltministerium will damit den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik durch Investitionszuschüsse fördern. Die Anpassung der Förderrichtlinie ist auch eine Reaktion auf die seit 2015 geltende F-Gase-Verordnung der Europäischen Union, durch die halogenierte Kältemittel durch natürliche ersetzt werden sollen (wir berichteten). (fei)

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