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Neue VDI 3803 Blatt 4: Luftfiltersysteme für jedes Gebäude

In der Richtlinienreihe VDI 3803 sind die unterschiedlichen Geräteanforderungen in der Raumlufttechnik geregelt. Das neue Blatt 4 befasst sich jetzt mit der Filteranwendung für raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) für den Wohn- und Bürobereich, in öffentlichen Bauten, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben, in Schulen und Sportanlagen.

Geräteanforderungen an Luftfiltersysteme

Ebenfalls Gegenstand der neuen VDI 3803 Blatt 4 sind RLT-Anlagen im:

  • Gesundheitswesen
  • Pharma-, Labor- und Lebensmittelbereich
  • Optik-, Feinmechanik- und Elektronikbereich

Auch die industrielle Lüftungstechnik ist erfasst. Die Richtlinie gilt speziell für Partikelfilter.

VDI 3803 Blatt 4 regelt die Geräteanforderungen an Luftfiltersysteme mit dem Ziel, den Gesundheitsschutz von Personen zu gewährleisten. Die Richtlinie richtet sich primär an Planer, Ausführende und Betreiber von raumlufttechnischen RLT-Anlagen. Sie ist gültig für alle RLT-Anlagen in Aufenthaltsbereichen, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten. Die VDI 3803 basiert auf der Richtlinie VA101-01 des Schweizerischen Vereins von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) und den Inhalten der DIN EN 779. Technologische Fortschritte sowie die Einführung der DIN EN ISO 16890, als Ersatz für DIN EN 779, machten Anpassungen und Änderungen in der Richtlinie notwendig.

Einspruchsfrist endet am 31.01.2019

Herausgeber der Richtlinie VDI 3803 Blatt 4 „Raumlufttechnik - Geräteanforderungen – Luftfiltersysteme (VDI-Lüftungsregeln)“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im November 2018 als Entwurf und kann ab sofort zum Preis von 123,30 Euro beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/3803 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Die Einspruchsfrist endet am 31.01.2019. (fei)

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