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Die große Koalition hat Ende August beschlossen, eine Förderung zur Corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten aufzulegen. Vorgesehen ist ein Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro, befristet auf 2020 und 2021.

„Damit trägt die Politik der Erkenntnis Rechnung, dass raumlufttechnische Anlagen deutlich zur Reduktion der Infektionsgefahr in Gebäuden beitragen“, erklärt Günther Mertz, Geschäftsführer des Fachverbands Gebäude-Klima e. V., FGK. „Aus wissenschaftlichen Studien ist bekannt, dass insbesondere Klima- und Lüftungsanlagen mit hohem Außenluftanteil die Aerosolkonzentration und damit auch eine mögliche Virenlast in geschlossenen Räumen verringern. Daher begrüßen wir die Entscheidung für das Förderprogramm und empfehlen, in allen Bereichen Lüftungsanlagen im Hinblick auf den hygienischen Betrieb zu ertüchtigen.“

Die meisten dieser Anlagen verfügen über eine Lüftungsfunktion mit Außenluft, durch die das Infektionsrisiko vermindert wird. Der FGK empfiehlt dringend, vor allem die Anlagen nachzurüsten, die mit einem geringen Außenluftanteil betrieben werden. Neben der Außenluftversorgung spielen auch die Hygienekontrolle, die Reinigung, Filterung und eine mögliche UVC-Entkeimung eine Rolle.

Räume ohne Lüftungsanlagen können im Hinblick auf Covid-19 kurzfristig mit Sekundärluftfiltern oder UVC-Desinfektion ertüchtigt werden. Diese Lösung stellt allerdings keinen Ersatz für eine Versorgung mit Außenluft dar, da sie einige für die Lüftung relevante Parameter nicht berücksichtigt. Filter und Desinfektion ohne weitere Maßnahmen genügen keinesfalls, um Außenluftqualität zu erreichen, da CO2, gasförmige Stoffe und Gerüche im Raum bleiben. Zielführend ist, die Anlagen so nachzurüsten, dass sie bedarfsgeregelt mit einem möglichst geringen Umluftanteil betrieben werden können.

Quelle: Fachverband Gebäude-Klima e.V. FGK

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