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Ein Verbändebündnis aus Kammern der Architekten und Ingenieure sowie Verbänden der Planer und der Bau- und Immobilienwirtschaft haben sich daher entschlossen, eine Studie und ein Merkblatt als Entscheidungshilfe für Planer, Bauherr/Eigentümer und Bauausführende erarbeiten zu lassen.

Die Fragen, welche Lüftungssysteme bzw. welches Lüftungsverhalten richtig sind, beschäftigen Bauherren, Planer, Bauausführende ebenso wie Vermieter und Mieter. Streitigkeiten betreffen häufig die Frage, ob die DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“ anzuwenden ist oder ein Wohngebäude unabhängig davon mit Fensterlüftung konzipiert werden kann.

Ein Verbändebündnis aus Kammern der Architekten und Ingenieure sowie Verbänden der Planer und der Bau- und Immobilienwirtschaft haben sich daher entschlossen, eine Studie und ein Merkblatt als Entscheidungshilfe für Planer, Bauherr/Eigentümer und Bauausführende erarbeiten zu lassen. Ziele sind, den Dissens zwischen Fensterlüftung und ventilatorgestützter Lüftung aufzulösen, die Entscheidungsfähigkeit der Beteiligten zu stärken und somit für Planungs- und Rechtssicherheit zu sorgen. 

Die vom Büro für Bauphysik, Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Hannover. Ingenieurbüro für Wärmetechnik, Dipl.-Ing. (FH) Solcher, Berlin, und Kanzlei Schmitz, Rechtsanwältin Elke Schmitz, Bremen, erstellte Studie sowie das dazugehörige Merkblatt zum Lüften im Wohnungsbau stehen zur Verfügung und können über die Internetseiten der im Verbändebündnis Mitwirkenden bezogen werden. 

Beleuchtet werden die Grundlagen zum Lüften, das Bauordnungsrecht und weitere technische Regeln, die Auslegung der Luftvolumenströme sowie geeignete Lüftungssystem sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und haftungsrelevanten Aspekte bei Erstellung von Lüftungskonzepten. Zentrale Elemente der Studie und des Merkblattes sind eine Checkliste mit Bewertungskriterien für Wohnungslüftungssysteme und ein Schema zu den Vertragspflichten im Planungsablauf.  

Im Ergebnis können sämtliche betrachteten Lüftungssysteme – von der manuellen Fensterlüftung bis zur ventilatorgestützten Lüftung – zur Anwendung kommen. Die Entscheidung für oder gegen ein System obliegt dem Bestellenden. Ein geeignetes Lüftungskonzept sollte hierfür als Entscheidungsgrundlage in jedem Fall herangezogen werden.

Quelle: HEA

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