Das Nachrichtenportal für TGA-, HLK- und Sanitär-Experten
Juergen_Leppig_GIH-Bundesvorsitzender

Nachdem die Förderung für Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten im April Corona-gerecht novelliert wurde, macht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun den nächsten Schritt und erweitert sein Programm um den Neueinbau in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren. Der Gesetzgeber folgt damit einem Vorschlag des Energieberaterverbands GIH.

„Die aktuelle Debatte um Kitas und Schulen in Zeiten von Corona zeigt, um welch sensibles Thema es sich handelt. Da es in vielen entsprechenden Institutionen noch gar keine Lüftungsanlagen gibt, war es aus unserer Sicht unerlässlich, nicht nur die Um- und Aufrüstung von Bestandsanlagen, sondern auch den Einbau von Neuanlagen zu fördern“, so der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig.

Wichtig sei es, sich zu vergegenwärtigen, dass der in Pandemiezeiten notwendige hohe Austausch von Raum- und Außenluft mit reiner Fensterlüftung nicht zu erreichen sei. „Die Schadstoffkonzentration kann nur mit luftqualitätsabhängig geregelten Lüftungsanlagen genügend begrenzt werden. Nach aktuellen Erkenntnissen wird die Infektionsgefahr erst ab einem vierfachen Luftwechsel in der Stunde hinreichend reduziert", erläutert Energieberater Leppig.

Er freue sich, dass der Gesetzgeber dem Vorschlag seines Verbandes gefolgt sei, wünsche sich jedoch, dass das Programm auf alle Schulen ausgeweitet und seine Fortsetzbarkeit über 2021 hinaus geprüft wird. Denn momentan sei weder klar, wann die Pandemie ende, noch wie es sich mit der Impfung von Kindern verhalte.

Aus Sicht des Effizienzexperten lobt Leppig die Regelung, dass nur Anlagen mit Wärmerückgewinnung gefördert werden: „Bei solchen Anlagen erwärmt die ausströmende Warmluft die kalte Frischluft und sorgt bei Wirkungsgraden von bis zu 90 Prozent für eine hohe Energieeinsparung. Der Schulträger schlägt somit zwei Fliegen mit einer Klappe: Er schafft nicht nur Pandemie-gerechte Unterrichtsbedingungen, sondern spart gleichzeitig bei den Heizkosten – und das mit Förderquoten bis 80 Prozent!“

Quelle: GIH

0
0
0
s2smodern