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Lüftungs- und Luftfilteranlagen sind insbesondere aber nicht ausschließlich im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Pandemieeindämmung in öffentlichen und halböffentlichen Bereichen des täglichen Lebens Bestandteil anhaltender Diskussionen. Vor allem bei größeren Menschenansammlungen stellt sich die Frage, welchen Effekt diese Anlagen haben und wie effizient sie gegen Viren und Aerosole wirken und damit zu einer gesünderen Umgebungssituation beitragen.

Die aktuellen Diskussionen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie widmen sich überwiegend der Frage, ob und in welchem Umfang Lüftungs- und Luftfilteranlagen in Klassenräumen sinnvoll sind. Neben dem Gesundheitsschutz spielen dabei rechtliche, finanzielle und zeitliche Aspekte eine wesentliche Rolle.

Die Sinnhaftigkeit von Lüftungs- und Luftfilteranlagen mit einer entsprechenden Frischluftzufuhr zum Gesundheitsschutz ist grundsätzlich unbestreitbar, zumindest ist kein Schaden durch die Anlagen zu erwarten. Vielmehr fördert eine Frischluftzufuhr eine in allen Belangen gesunde Umgebung. Durch permanente Lüftung oder Stoßlüftung über Fenster können Mindestluftwechselraten undefiniert eingehalten werden. Problematischer gestaltet sich dies sowohl bei sehr hohen als auch bei sehr niedrigen Temperaturen, bei denen es oft angenehmer ist, die Fenster geschlossen zu halten. Lüftungsanlagen mit Frischluftzufuhr sorgen in diesen Fällen für eine gesunde Umgebungssituation unter Vermeidung von Zuglufterscheinungen. Dadurch reduziert sich beispielsweise die Gefahr einer Erkältung bei winterlichen Außentemperaturen.

Auch Luftfilteranlagen dienen der Gesundheit. Deren Effekt hängt allerdings maßgeblich von den eingesetzten Filtern ab. Aktivkohlefilter filtern zuverlässig Partikel aus der Luft heraus und können auch gegen Aerosole eingesetzt werden. Eine Frischluftzufuhr ist dabei trotzdem zu gewährleisten, um die CO2-Belastung und die Luftfeuchtigkeit zu regulieren.

In Bezug auf die Gesundheit ist der Einsatz dieser Anlagen unfraglich sinnvoll. Dementgegen stehen die zu berücksichtigenden Kosten für Anschaffung, Installation und Betrieb der Anlagen. Berücksichtigt werden müssen auch mögliche Flächen- und Raumverluste, da die infrage kommenden Anlagen entsprechende Platzbedarfe mit sich bringen. Be iAnschaffungskosten im vierstelligen Bereich und Installationskosten in Höhe von bis zu 10.000,- € je Anlage bzw. je Raum ist eine Kosten-Nutzen-Analyse unabdingbar. Diese rein zahlenbasierte, eher technische Betrachtung berücksichtigt allerdings nicht die gesundheitlichen respektive volkswirtschaftlichen Aspekte, die in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen.

Die aktuellen, coronabedingten Entwicklungen haben dazu geführt, dass es sowohl an Baumaterialien mangelt als auch ausführende Handwerksbetriebe über zu wenig Kapazitäten verfügen, um flächendeckende Einbauten durchführen zu können. Diese Faktoren spielen insbesondere bei einer möglichen Ausstattung von Schulen, Restaurants, etc. eine entscheidende Rolle. Sollen entsprechende Anlage eingesetzt werden ergibt sich damit automatisch die Erfordernis einer Priorisierung, in welchen Bereichen und in welcher Reihenfolge welche Anlagen umgesetzt werden sollen.

Abschließend ist festzuhalten, dass der Einsatz von Lüftungs- und Luftfilteranlagen grundsätzlich und insbesondere im Rahmen der Pandemiebekämpfung sinnvoll ist, wenngleich eine zielgerichtete Strategie zu Einsatz und Installation erforderlich ist. Zertifikate der Anlagen erleichtern die Auswahl und gewährleisten die Einhaltung von Mindeststandards, die vor allem dem Gesundheitsschutz dienen.

Quelle: Hochschule Hannover, Institut für Verfahrenstechnik, Energietechnik und Klimaschutz

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