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Grünbeck Wasseraufbereitung

Laut Merkblatt zu den förderfähigen Kosten – Heizen mit Erneuerbaren Energien – des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ab 1. Januar 2020 der Einbau von Wasseraufbereitungsanlagen wie Enthärtungs- und Dosieranlagen sowie Heizungsbefüllstationen staatlich gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist die Installation eines neuen Wärmeerzeugers im Gebäudebestand.